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OLG Hamm, 29.01.2008 - 34 W 1/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Kündigung des gesamtschuldnerischen Darlehens nach § 498 BGB; Ansehen der Zustellung eines Mahnbescheides als wirksame Kündigung i.S.v. § 490 BGB
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.10.2007 - 12 O 212/07
- OLG Hamm, 29.01.2008 - 34 W 1/08
- LG Dortmund, 03.07.2008 - 12 O 212/07
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 34 U 68/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 22.09.1999 - 31 U 57/99
Wirksamkeit phasenverschiedener Kündigung eines Ratenkredits gegenüber Eheleuten
Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2008 - 34 W 1/08
Die Kündigung eines gesamtschuldnerischen Darlehens nach § 498 BGB hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Kündigungserklärung allen Gesamtschuldnern gegenüber einheitlich und zeitgleich erfolgt (BGH NJW 2002, 2866; OLG Hamm NJW-RR 2000, 714), da sich ansonsten unterschiedliche Forderungshöhen und damit Haftungsanteile der Gesamtschuldner ergeben würden. - BGH, 09.07.2002 - XI ZR 323/01
Kündigung eines Darlehensvertrages mit mehreren Darlehensnehmern
Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2008 - 34 W 1/08
Die Kündigung eines gesamtschuldnerischen Darlehens nach § 498 BGB hat jedoch zur Voraussetzung, dass die Kündigungserklärung allen Gesamtschuldnern gegenüber einheitlich und zeitgleich erfolgt (BGH NJW 2002, 2866; OLG Hamm NJW-RR 2000, 714), da sich ansonsten unterschiedliche Forderungshöhen und damit Haftungsanteile der Gesamtschuldner ergeben würden.