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   OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14   

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https://dejure.org/2015,2836
OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14 (https://dejure.org/2015,2836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2015 - 32 Sa 86/14 (https://dejure.org/2015,2836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 32 Sa 86/14 (https://dejure.org/2015,2836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung, dinglicher Gerichtsstand, Freiheit von dinglicher Belastung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zuständigkeitsbestimmung, dinglicher Gerichtsstand, Freiheit von dinglicher Belastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage auf Löschung einer Auflassungsvormerkung hinsichtlich in verschiedenen Gerichtsbezirken gelegener Grundstücke

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 24 I 3. Alt. ZPO; 36 I Nr. 4 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage auf Löschung einer Auflassungsvormerkung hinsichtlich in verschiedenen Gerichtsbezirken gelegener Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.03.1895 - V 411/94

    Erstreckt sich der dingliche Gerichtsstand für Löschungsklagen (§ 25 C.P.O.) auch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14
    Zugrunde liegt der Gedanke, dass der ortsnahe Richter vor Ort zu einer sicheren Feststellung und Würdigung der (sachenrechtlichen) Rechtsverhältnisse in der Lage ist (vgl. RG, V 411/94, RGZ 35, 365, 367; Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, aaO., § 24 ZPO Rn. 1).

    Dieser Zweck steht mit einer Anwendung der Vorschrift auf die Klagen eines Nichteigentümers und auch nicht anderweitig zu dem Grundstück selbst in rechtlichen Beziehungen Stehenden auf Befreiung eines Grundstücks von Belastungen nicht in Einklang (RG, V 411/94, RGZ 35, 365, 366f).

    Dabei ist auch unerheblich, ob der behauptete Anspruch auf Löschung - wie in der vom Reichsgericht in RGZ 35, 365ff. veröffentlichten Entscheidung, die eine Klage eines die Klage eines früheren Eigentümers gegen den Vormerkungsberechtigten auf Löschung einer Vormerkung zum Gegenstand hatte - auf einen der Eintragung der Vormerkung nachfolgenden Vertrag gestützt wird oder - wie vorliegend - unter Berufung darauf verlangt wird, dass die Voraussetzungen der Löschung nach der ursprünglichen Vereinbarung (nunmehr) eingetreten seien.

  • RG, 18.01.1890 - V 242/89

    Gerichtsstand. C.P.O. §. 25.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14
    Nicht unter § 24 Abs. 1 ZPO fallen Klagen eines Eigentümers gegen nicht dinglich berechtigte Dritte auf Erfüllung einer persönlichen Verpflichtung zur Löschung eines dinglichen Rechts (RG, V 242/89, RGZ 25, 384, 385; Toussaint/BeckOK ZPO, ZPO, Stand: 01.01.2015, § 24 ZPO Rn. 11; Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, aaO., § 24 ZPO Rn. 12; vgl. Vollkommer/Zöller, aaO., § 24 ZPO Rn. 14).

    Der eingeschränkten Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO steht auch nicht entgegen, dass der dingliche Gerichtsstand gem. § 24 Abs. 1 3. Alt. ZPO grundsätzlich auch dann begründet sein kann, wenn der geltend gemachte Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nicht dinglicher, sondern schuldrechtlicher Natur ist (vgl. RG, V 242/89, RGZ 25, 384ff.; Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, aaO., § 24 ZPO Rn. 11; Roth/Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 23. Aufl. 2014, § 24 ZPO Rn. 24; Vollkommer/Zöller, aaO., § 24 ZPO Rn. 13).

  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 168/67

    Dinglicher Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2015 - 32 Sa 86/14
    Bei der Klage auf Freiheit von einer dinglichen Belastung im Sinne von § 24 Abs. 1 ZPO kann es sich auch um eine Klage auf Befreiung von einer dinglichen Belastung (BGH, V ZR 168/67, BGHZ 54, 201ff., zit. nach juris, dort Rn. 9) und auch - wie hier - auf Löschung einer Vormerkung handeln (Patzina/Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 24 ZPO Rn. 11; Heinrich/Musielak, ZPO-Kommentar, 11. Auflage 2014, § 24 ZPO Rn. 11; Vollkommer/Zöller, aaO., § 24 ZPO Rn. 13).
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