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OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 22.03.1979 - 1 O 447/78
- OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62
Versicherung gegen Leitungswasserschäden
Auszug aus OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79
Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG ist jede erhebliche Änderung der bei Vertragsschluß vorhandenen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht, sofern diese Umstände ihrer Natur nach geeignet sind, einen Gefahrenzustand von so langer Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Schadensvergrößerung generell zu fördern geeignet ist (so BGH ständig, z.B. BGHZ 7/311 = VersR 52/387; BGHZ 42/295 = VersR 65/29).Der Bundesgerichtshof hat, soweit ersichtlich, bisher offengelassen, wo hier die zeitliche Grenze liegt (s. BGHZ 42/295 = VersR 65/29: "Es kann dahingestellt bleiben, wann ein bei Vertragsabschluß als bewohnt angegebenes Gebäude diese Eigenschaft verliert.").
- BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79
Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG ist jede erhebliche Änderung der bei Vertragsschluß vorhandenen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht, sofern diese Umstände ihrer Natur nach geeignet sind, einen Gefahrenzustand von so langer Dauer zu schaffen, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Schadensvergrößerung generell zu fördern geeignet ist (so BGH ständig, z.B. BGHZ 7/311 = VersR 52/387; BGHZ 42/295 = VersR 65/29).