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   OLG Hamm, 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08   

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https://dejure.org/2008,6447
OLG Hamm, 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2008 - I-15 Wx 110/08 (https://dejure.org/2008,6447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 19; ; FGG § 27; ; FGG § 69g Abs. 5 S. 3; ; FGG § 70e; ; FGG § 70g Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine nicht eingelegte Erstbeschwerde; Voraussetzungen und zeitlicher Umfang der Unterbringung eines Alkoholabhängigen

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Gerichts der weiteren Beschwerde über eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an langfristige Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Alkoholikers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Unterbringung bei Alkoholismus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 135
  • FamRZ 2009, 1180
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Solche Gründe können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie (vgl. OLG München BTPrax 2005, 113, 115;OLG Hamm FGPrax 2009, 135; Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 329 Rn. 3) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 20; OLG Schleswig FGPrax 2006, 138; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge FamFG 4. Aufl. § 329 Rn. 5).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Gründe für eine Überschreitung von einem Jahr können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff.; OLG Hamm , FGPrax 2009, Seite 135 ) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 365; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138 ).
  • LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Da der Beschluss in den Gründen die sofortige Vollziehbarkeit nach § 422 FamFG begründet, kann der Beschluss dahingehend ausgelegt werden, dass diese angeordnet werden sollte (vgl. OLG Hamm vom 29.04.2008, FGPrax 2009, 135).
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