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   OLG Hamm, 29.04.2016 - I-15 W 498/15   

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https://dejure.org/2016,41456
OLG Hamm, 29.04.2016 - I-15 W 498/15 (https://dejure.org/2016,41456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2016 - I-15 W 498/15 (https://dejure.org/2016,41456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2016 - I-15 W 498/15 (https://dejure.org/2016,41456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 109; GNotKG § 111 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 109 ; GNotKG § 111 Nr. 3
    Geschäftswert für die Gebühren für den Entwurf einer Registeranmeldung der Auflösung einer GmbH und der Bestellung der Liquidatoren sowie des elektronischen Vollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 13.07.2004 - 3 W 42/04

    Aufhebung einer Kostenberechnung; Möglichkeit der Einstufung einer Anmeldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2016 - 15 W 498/15
    Aufgrund der Vorschriften der §§ 65 bis 67 GmbHG stehen die Auflösung der UG durch Gesellschafterbeschluss, das dadurch bedingte Ende der Vertretungsmacht der Geschäftsführer und der Beginn der Stellung der Liquidatoren in einer materiell-rechtlichen Verbindung, die dazu führt, dass alle Tatsachen notwendigerweise zusammen und gleichzeitig angemeldet werden müssen (vgl. OLG Oldenburg GmbHR 2005, 367; Kleindiek, a.a.O., § 65 Rn. 1; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Auflage, § 65 Rn.11; vgl. auch Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Auflage, Rn. 1124).
  • OLG Köln, 25.04.1984 - 2 Wx 9/84

    Anmeldung des Wegfalls der Vertretungsbefugnis der bisherigen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2016 - 15 W 498/15
    Angesichts des untrennbaren Zusammenhanges mit den rechtlichen Wirkungen des Auflösungsbeschlusses wird sogar die hierdurch zwingend bedingte Beendigung der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer - anders als die jeweils aufgrund der Bestimmungen in § 65 und § 67 GmbHG konkret anmeldepflichtige Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung der Liquidatoren (vgl. Karsten Schmidt, a.a.O., § 65 GmbHG Rn.6) - nicht für gesondert anmeldepflichtig erachtet (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.; BayObLG GmbHR 1994, 480; Gesell in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Auflage, § 65 Rn. 4;a.A. OLG Köln Rpfleger 1984, 319).
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