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   OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17   

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https://dejure.org/2017,25876
OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17 (https://dejure.org/2017,25876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2017 - 32 SA 4/17 (https://dejure.org/2017,25876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 32 SA 4/17 (https://dejure.org/2017,25876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Gerichtsstandvereinbarung, ausschließlicher Gerichtsstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung hinsichtlich der Ausschließlichkeit des vereinbarten Gerichtsstandes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Gerichtsstandvereinbarung; ausschließlicher Gerichtsstand

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung hinsichtlich der Ausschließlichkeit des vereinbarten Gerichtsstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17
    Eine solche Abweichung kann auch konkludent vereinbart werden; der Klägerin obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. zur Vorgängernorm Art. 23 EuGVVO (VO (EG) 44/2001): OLG Köln, Urt. v.12.01.2007 - 19 U 11/07 - zitiert nach juris, Tz. 12) .
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17
    Möchte ein Gericht solchen Klauseln einen ausschließlichen Gerichtsstand auch für Klagen des Verwenders gegen seinen Vertragspartner entnehmen, verlangt der Senat eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Wortlaut (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 02.06.2015 - 32 Sa 19/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 4/17
    Der Gerichtsstand wurde formwirksam im Sinne von Art. 25 Abs. 1 S. 3 EuGVVO, nämlich schriftlich in dem von beiden Parteien unterzeichneten Partner-Dienstleistungsvertrag vereinbart; auch die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB genügt den Formanforderungen aus Art. 25 Abs. 1 S. 3 EuGVVO, da der von beiden Parteien unterzeichnete Partner-Dienstleistungsvertrag ausdrücklich auf die AGB Bezug nimmt (vgl. zur Vorgängernorm Art. 23 EuGVVO (VO (EG) 44/2001): OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.2004 - 23 U 70/03 - zitiert nach juris, Tz. 32).
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