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   OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16   

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https://dejure.org/2017,25375
OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16 (https://dejure.org/2017,25375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.2017 - 4 Ws 408/16 (https://dejure.org/2017,25375)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 (https://dejure.org/2017,25375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel über zehn Jahre hinaus nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine negative Prognose bezüglich erheblicher neuer Straftaten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 6; StGB § 63; StGB § 68b
    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel; Bewährung; rechtswidrige Tat

  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 6 ; StGB § 63 ; StGB § 68b
    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel über zehn Jahre hinaus nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine negative Prognose bezüglich erheblicher neuer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortdauer einer Maßregel hängt von Stellung einer negativen Prognose ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 290
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16

    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Weiter sind die Umstände, die durch eine Maßregelaussetzung zur Bewährung eintreten, wie etwa der Bewährungsdruck und die Einwirkungsmöglichkeiten durch die Bewährung und Führungsaufsicht (OLG Braunschweig, Beschl. v. 28.12.2016 - 1 Ws 305/16 - juris; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.0.2006 - 1 Ws 293/06 - juris) oder auch etwaige Heimunterbringungen, die zur Gefahrenminderung geeignet sind, zu berücksichtigen (vgl.: OLG Saarbrücken NJW 1964, 1633, 1634; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 67d Rdn. 11).
  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Es muss also eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für die Begehung entsprechend qualifizierter neuer rechtswidriger Taten vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 76; BGH NStZ-RR 2017, 139; KG, Beschl. v. 20.02.2017 - 5 Ws 17/17 - juris; KG, Beschl. v. 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - juris).
  • KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit mehr als zehn

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Es muss also eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für die Begehung entsprechend qualifizierter neuer rechtswidriger Taten vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 76; BGH NStZ-RR 2017, 139; KG, Beschl. v. 20.02.2017 - 5 Ws 17/17 - juris; KG, Beschl. v. 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - juris).
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Damit stellt sich die Problematik einer Wohnsitzzuweisung über § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu: OLG München NStZ 2012, 98; OLG Rostock, Beschl. v. 21.09.2016 - 20 Ws 234/16 - juris) hier nicht.
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Anders als das Kammergericht (NStZ-RR 2014, 175) meint der Senat auch, dass § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur die Zuweisung eines Wohnortes i.S. einer Gemeinde als (unterster) Gebietskörperschaft ermöglicht.
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Nicht jede Raubtat ist danach allein wegen der mit der Einschüchterung und Bedrohung einhergehenden psychischen Beeinträchtigung der Opfer als schwere Gewalttat in diesem Sinne einzustufen (BGH, Beschl. v. 11.12.2012 - 5 StR 431/12 - juris).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Angesichts des Verweises des Gesetzgebers auf die Kriterien, die in der Rechtsprechung zu § 66 StGB zu diesen Begrifflichkeiten entwickelt worden sind (BT-Drs. 18/7244 S. 33), kann aber auch nicht verkannt werden, dass selbst drohende Katalogtaten des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a-c StGB möglicherweise nicht ausreichen, wenn aufgrund ihrer konkreten Begehungsweise schwere Schädigungen des Opfers nicht zu erwarten sind (BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 305/11 - juris).
  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    b) Hinsichtlich der Kosten der Weisungen beruht die Entscheidung auf einer Annexkompetenz zu § 68b Abs. 3 StGB (OLG Bremen, Beschl. v. 17.09.2010 - Ws 96/10 - juris; OLG Jena, Beschl. v. 16.05.2011 - 1 Ws 74/11 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.08.2012 - 4a Ws 33/12 - juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
    Dies setzt eine realistische, durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit in dem o.g. Sinne voraus (BT-Drs. 13/9062 S. 10), wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je länger die Unterbringung andauert (BVerfG NStZ-RR 2013, 72, 73 m.w.N.).
  • OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11

    Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung

  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von

  • OLG Saarbrücken, 06.03.1964 - Ws 21/64
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer

    Die Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Maßregel nach § 67d Abs. 6 Satz 1 1. Alt. StGB sind nicht gegeben, da der im Ausgangsurteil festgestellte Zustand und die hieraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten fortbestehen, die Unterbringungsvoraussetzungen somit nicht weggefallen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 Ws 195/10 - juris; Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 16 m.w.N.; Veh in MK-StGB, § 67d Rdn. 27 ff.; Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d Rdn. 50 ff.).

    Eine schwere Schädigung des Opfers kann sich auch aus der Vielzahl von Delikten, besonders bei hoher Rückfallgeschwindigkeit, ergeben (zum Ganzen vgl. BT-Drucks. 18/7244 S. 33 m.w.N.; Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 24; OLG Hamm RuP 2017, 254 - juris Rdn. 19).

    Der Begriff der "Gefahr" in diesem Sinne entspricht dem Begriff der "Gefährlichkeit" in § 63 StGB und damit auch dem dortigen Begriff der "zu erwartenden" Straftaten (vgl. BT-Drucks. a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 27).

    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn es konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten gibt (vgl. Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 20; OLG Hamm a.a.O.; zum Ganzen vgl. Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 27).

    aa) Bei einer Unterbringungsdauer ab zehn Jahren und Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Erledigterklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB ist ergänzend zu prüfen, ob die Unterbringung aus anderen Gründen unverhältnismäßig und daher nach § 67d Abs. 6 Satz 1 2. Alt. StGB für erledigt zu erklären ist (vgl. eingehend [für eine Unterbringungsdauer ab sechs Jahren] Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 34 f.).

    Eine Aussetzung zur Bewährung kann bei einer Unterbringungsdauer (bereits) ab sechs Jahren grundsätzlich nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, nämlich dann, wenn zwar an sich eine Fortdauerprognose nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB gestellt werden, die Rückfallgefahr aber durch den Bewährungsdruck sowie Maßnahmen der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und die damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe (§§ 68a, 68b StGB) auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2017, 290 - juris Rdn. 38; Peglau NJW 2016, 2298, 2301; zu der bereits nach der bisherigen Rechtslage gebotenen integrativen Betrachtung vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 5 Ws 83/16 - m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Dabei hängt im Falle einer - wie vorliegend - über zehn Jahre andauernden Unterbringung die Erledigung der Maßregel nicht davon ab, ob dem Untergebrachten eine günstige Prognose gestellt werden kann, sondern setzt umgekehrt eine Fortdauerentscheidung eine festzustellende negative Prognose voraus, dass von dem Untergebrachten die Begehung rechtswidriger Taten, durch die die Opfer in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden, mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten ist (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 = BeckRS 2017, 117618, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 = NStZ-RR 2017, 294 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17 = NStZ-RR 2017, 258 ff., 259; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 = NStZ-RR 2017, 8 ff., 9; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016, 20 Ws 234/16, Rn. 15, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, Rn. 27, zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit;

    Es muss deshalb eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für zukünftige Delinquenz bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, beck-online; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III-4 Ws 408/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    Es muss deshalb eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für zukünftige Delinquenz bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - III-4 Ws 408/16, juris; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - III-3 Ws 459/17).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    bb) Die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger

    29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 = BeckRS 2017, 117618, Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 Ws 86/17 = NStZ-RR 2017, 294 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. April 2017 - 3 Ws 66/17 = NStZ-RR 2017, 258 ff., 259; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 = NStZ-RR 2017, 8 ff., 9; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016, 20 Ws 234/16, zitiert nach juris, Rn. 15; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017, zitiert nach juris, Rn. 27; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 3 Ws 372/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Es muss deshalb eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung entsprechend qualifizierter, neuer rechtswidriger Taten bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 619/16 - BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16 - KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - alle zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

    § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel - wie dies nach § 67d Abs. 2 S. 1 StGB für die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung zur Bewährung der Fall ist - von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 105 = BVerfGE 109, 133 ff; BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20

    Zulässigkeit der Anhörung eines Untergebrachten durch Berichterstatterin als

    Je länger die Unterbringung bereits andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für eine Fortdauer des Freiheitsentzugs (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17, juris Rn. 23 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 26; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67d Rn. 10 m.w.N.).
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