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   OLG Hamm, 29.07.2011 - I-32 SA 57/11   

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https://dejure.org/2011,12516
OLG Hamm, 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 (https://dejure.org/2011,12516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 (https://dejure.org/2011,12516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - I-32 SA 57/11 (https://dejure.org/2011,12516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 16 S 2/10
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - I-32 SA 57/11
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az.: X ARZ 109/11, zitiert nach juris.de; vgl. auch Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 281 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11
    Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2010, Az. 11 AR 3/10, m. w. Nachw.; zitiert nach juris.de).
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (vgl. OLG Hamm 29. Juli 2011 - I-32 SA 57/11 - zu B II 2 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 - juris; LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris).
  • OLG Hamm, 07.12.2018 - 32 SA 58/18

    Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Hierfür genügt allerdings nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19; stRspr).
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