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   OLG Hamm, 29.07.2019 - I-20 U 82/19   

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https://dejure.org/2019,48867
OLG Hamm, 29.07.2019 - I-20 U 82/19 (https://dejure.org/2019,48867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2019 - I-20 U 82/19 (https://dejure.org/2019,48867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - I-20 U 82/19 (https://dejure.org/2019,48867)
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  • OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Es genügt, wenn der Anfechtungsgegner Kenntnis von dem verschwiegenen Umstand hat und mit seiner Täuschung die Willensentschließung seines Verhandlungspartners - jedenfalls bedingt vorsätzlich - beeinflussen wollte (Senat, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16, VersR 2017, 808).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Das zitierte Urteil des OLG Brandenburg steht daher einer Entscheidung nach § 522 ZPO nicht entgegen (vgl. dazu etwa auch BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - VII ZR 371/12, NJW 2014, 456, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Dafür ist ausreichend, dass der Versicherer seine Willenserklärung bei wahrheitsgemäßer Angabe überhaupt nicht, nicht zu den konkreten Konditionen oder nicht zu dem betreffenden Zeitpunkt abgegeben hätte (Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 123 Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08, VersR 2011, 337, juris Rn. 19).
  • BGH, 27.11.2013 - VII ZR 371/12

    Streit um die Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Das zitierte Urteil des OLG Brandenburg steht daher einer Entscheidung nach § 522 ZPO nicht entgegen (vgl. dazu etwa auch BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - VII ZR 371/12, NJW 2014, 456, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Eine solche Aufklärungspflicht besteht jedenfalls immer dann, wenn der andere Teil nach gewissen Umständen ausdrücklich fragt; solche Fragen müssen vollständig und richtig beantwortet werden (BGH, Urteil vom 11.06.1979 - VIII ZR 224/78, BGHZ 74, 383, juris Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 41/13
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Arglist kann es aber sein, wenn Umstände verschwiegen werden, deren Gefahrerheblichkeit auch aus Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers auf der Hand liegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13, juris).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst deshalb nicht nur ein Handeln des Täuschenden, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00 -, juris, NJW 2001, 2326).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Deshalb kann unabhängig von der Frage, ob und in welchen Fällen auch ganz ohne eine Frage des Versicherers eine spontane Anzeigepflicht besteht, jedenfalls die falsche Beantwortung einer mündlich gestellten Frage eine Anfechtung gemäß §§ 22 VVG, 123 Abs. 1 BGB rechtfertigen (vgl. nur Müller-Frank, in: Langheid/Wandt, VVG, Band 1, 2. Aufl. 2016, § 22 Rn. 9, m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85, juris Rn. 17; für einen anders gelagerten Fall möglicherweise - aber unklar - abweichend OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2018 - 11 U 149/16, juris; diese vereinzelte Entscheidung stellt indes jedenfalls die gefestigte, mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes übereinstimmende Rechtsprechung nicht in Frage, zumal es sich mit dieser in keiner Weise auseinandersetzt).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Deshalb kann unabhängig von der Frage, ob und in welchen Fällen auch ganz ohne eine Frage des Versicherers eine spontane Anzeigepflicht besteht, jedenfalls die falsche Beantwortung einer mündlich gestellten Frage eine Anfechtung gemäß §§ 22 VVG, 123 Abs. 1 BGB rechtfertigen (vgl. nur Müller-Frank, in: Langheid/Wandt, VVG, Band 1, 2. Aufl. 2016, § 22 Rn. 9, m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85, juris Rn. 17; für einen anders gelagerten Fall möglicherweise - aber unklar - abweichend OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2018 - 11 U 149/16, juris; diese vereinzelte Entscheidung stellt indes jedenfalls die gefestigte, mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes übereinstimmende Rechtsprechung nicht in Frage, zumal es sich mit dieser in keiner Weise auseinandersetzt).
  • OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91

    Anfechtung eines neugestalteten Vertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19
    Sonstige Gründe, warum eine solche Frage nicht zulässigerweise gestellt werden dürfte (vgl. zur fehlenden Anfechtungsmöglichkeit bei unzulässigen Fragen z.B. OLG Köln, Urteil vom 09.01.1992 - 5 U 12/91,VersR 1992, 1252), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

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