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   OLG Hamm, 29.08.2016 - I-32 W 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37294
OLG Hamm, 29.08.2016 - I-32 W 16/16 (https://dejure.org/2016,37294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2016 - I-32 W 16/16 (https://dejure.org/2016,37294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2016 - I-32 W 16/16 (https://dejure.org/2016,37294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ablehnung, Befangenheit, Einzelrichterbeschluss, Aufhebung, Kammerbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Besetzung der Zivilkammer bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Besorgnis der Befangenheit eines weiteren Einzelrichters wegen Entscheidung über das Befangenheitsgesuch

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 45; ZPO § 329
    Ablehnung; Befangenheit; Einzelrichterbeschluss; Aufhebung; Kammerbeschluss

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 ; ZPO § 45 ; ZPO § 329
    Anforderungen an die Besetzung der Zivilkammer bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16
    Abgesehen davon ist die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht (mehr) unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH V ZB 22/03, NJW 2004, 164; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 42 Rdn. 9).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 117/04

    Änderung von Beschlüssen durch das Insolvenzgericht; Auslegung der

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16
    Beschlüsse, die mit der sofortigen Beschwerde angreifbar sind, können grundsätzlich innerhalb laufender Beschwerdefrist auch von Amts wegen geändert werden (h.M., vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 117/04 -, juris, Tz 8, m.w.Nw.).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16
    Dies konnte und musste auch das Gericht in der richtigen Besetzung tun, als Kollegialgericht, denn gem. § 45 Abs. 1 ZPO hat die Zivilkammer über ein Ablehnungsgesuch ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.04.2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492) und nicht ein Einzelrichter.
  • OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08

    Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2016 - 32 W 16/16
    Ein Befangenheitsgrund kann zudem bestehen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden oder willkürlichen Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. OLG Oldenburg, 5 W 10/08, NJOZ 2008, 2042; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 42 Rz. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 R 1736/16
    Ein Befangenheitsgrund kann zudem bestehen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden oder willkürlichen Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2016, I-32 W 16/16, 32 W 16/16, Juris; Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rdnr. 24).
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