Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.11.2016 - III-1 Ws 510/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts, eingeschränkte Prüfungskompetenz, persönliche Eindruck
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts, eingeschränkte Prüfungskompetenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung durch das Beschwerdegericht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 116 Abs. 2; StPO § 309 Abs. 2
Haftbefehl; Außervollzugsetzung; eigene Entscheidung des Beschwerdegerichts; eingeschränkte Prüfungskompetenz - rechtsportal.de
StPO § 116 Abs. 2 ; StPO § 309 Abs. 2
Überprüfung der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung durch das Beschwerdegericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 35 KLs 39/16
- OLG Hamm, 29.11.2016 - III-1 Ws 510/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 05.02.2013 - 2 Ws 22/13
Anforderungen an die Prognoseentscheidung für die Strafrestaussetzung zur …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Ein Abweichen von diesem persönlichen Eindruck ist nur möglich, wenn wesentliche objektive Umstände, die einer bedingten Entlassung entgegenstehen, unberücksichtigt geblieben sind (OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.2013 - 2 Ws 22/13 -, BeckRS 2014, 01822 und vom 10.03.2011 - 5 Ws 59/11-, BeckRS 2011, 07191). - BGH, 08.01.2004 - StB 20/03
Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Ist der Angeklagte in erster Instanz verurteilt worden, so belegt dies in der Regel den dringenden Tatverdacht (BGH, NStZ 2004, S. 276). - OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 Ws 59/11
Überprüfung einer Reststrafenaussetzung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Ein Abweichen von diesem persönlichen Eindruck ist nur möglich, wenn wesentliche objektive Umstände, die einer bedingten Entlassung entgegenstehen, unberücksichtigt geblieben sind (OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.2013 - 2 Ws 22/13 -, BeckRS 2014, 01822 und vom 10.03.2011 - 5 Ws 59/11-, BeckRS 2011, 07191). - OLG Köln, 03.08.2015 - 2 Ws 462/15
Rechtmäßigkeit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Aufgrund dieser besseren Erkenntnismöglichkeiten, die die Hauptverhandlung bietet, besteht in der Regel im Beschwerdeverfahren kein Anlass für eine von der Einschätzung der Außervollzugsetzung durch das erkennende Gericht abweichenden Beurteilung (so wohl auch im Ergebnis OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2015 - III-2 Ws 462/15 -, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.1996 - 3 Ws 321/96 -, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96
Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2016 - 1 Ws 510/16
Aufgrund dieser besseren Erkenntnismöglichkeiten, die die Hauptverhandlung bietet, besteht in der Regel im Beschwerdeverfahren kein Anlass für eine von der Einschätzung der Außervollzugsetzung durch das erkennende Gericht abweichenden Beurteilung (so wohl auch im Ergebnis OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2015 - III-2 Ws 462/15 -, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.1996 - 3 Ws 321/96 -, zitiert nach juris).