Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.12.2010 - I-12 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73313
OLG Hamm, 29.12.2010 - I-12 U 42/09 (https://dejure.org/2010,73313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2010 - I-12 U 42/09 (https://dejure.org/2010,73313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - I-12 U 42/09 (https://dejure.org/2010,73313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,73313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch von Hauseigentümern wegen Mängeln des Bauwerks durch Planung eines Architekten (hier: Kerndämmung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch von Hauseigentümern wegen Mängeln des Bauwerks durch Planung eines Architekten (hier: Kerndämmung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung der Wärmedämmung: Architekt oder Statiker?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmedämmung von Stahlbetonteilen: Architekt muss Fachplanung prüfen! (IBR 2013, 88)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 12 U 42/09
    Maßgebend ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen; besteht nur ein objektiv geringes Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragsleistung und steht diesem ein ganz erheblicher und deswegen unangemessener Kostenaufwand gegenüber, kann von Unverhältnismäßigkeit gesprochen werden (vgl. BGH, BauR 2006, 377; Werner-Pastor, Rn. 1575).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 12 U 42/09
    Das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben und folgt daraus, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (BauR 2010, 1752) die den Feststellungsantrag betreffende Mehrwertsteuer nicht mehr mit der Klage, gerichtet auf fiktiven Schadensersatz, geltend gemacht werden kann.
  • OLG Frankfurt, 28.06.1990 - 1 U 102/88

    Wärmedämmaßnahmen: Wer hat sie zu planen, der Architekt oder der Statiker?

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 12 U 42/09
    Es ist auch anerkannt, dass der Architekt zwar die Wärmedämmung im allgemeinen zu planen hat, dem Statiker aber die Planung der Wärmedämmung an tragenden Bauteilen und obliegt (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1991, 785; OLG Köln, BauR 1987, 460; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rn. 1484).
  • OLG Köln, 04.11.1986 - 9 U 109/86
    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 12 U 42/09
    Es ist auch anerkannt, dass der Architekt zwar die Wärmedämmung im allgemeinen zu planen hat, dem Statiker aber die Planung der Wärmedämmung an tragenden Bauteilen und obliegt (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1991, 785; OLG Köln, BauR 1987, 460; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rn. 1484).
  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Auch der Einwand, bei den festgestellten Verstößen handele es sich um "Ausreißer", ist damit unbeachtlich (Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.10.2009 - 12 U 42/09, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12

    Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!

    Ein Architekt ist jedenfalls gegenüber seinem Vertragspartner - hier der Klägerin - dazu verpflichtet, Vorgaben des Sonderfachmanns dort zu überprüfen, wo er über entsprechende bautechnische Fachkenntnisse verfügen muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.12.2010 - Az. 12 U 42/09; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn 2058: "Mitdenken").
  • OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12

    Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die

    Ein Architekt ist jedenfalls gegenüber seinem Vertragspartner - hier der Klägerin -dazu verpflichtet, Vorgaben des Sonderfachmanns dort zu überprüfen, wo er über entsprechende bautechnische Fachkenntnisse verfügen muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.12.2010 - Az. 12 U 42/09 -, juris Rn 32; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn 2058: "Mitdenken").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht