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   OLG Hamm, 29.12.2015 - II-2 RVs 47/15   

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https://dejure.org/2015,44619
OLG Hamm, 29.12.2015 - II-2 RVs 47/15 (https://dejure.org/2015,44619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2015 - II-2 RVs 47/15 (https://dejure.org/2015,44619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - II-2 RVs 47/15 (https://dejure.org/2015,44619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Unzulässige konkludente (informelle) Verständigung, zulässige und begründete Verfahrensrüge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässige konkludente (informelle) Verständigung, zulässige und begründete Verfahrensrüge

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 565
  • StV 2016, 791
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19

    Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter

    Der Auskunft der Vorsitzenden fehlt die für eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO vorausgesetzte Verknüpfung zwischen einer vom Gericht in Aussicht gestellten Strafzumessung und der angeregten Berufungsbeschränkung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2015, Az.: III-2 RVs 47/15, Rn. 15, juris).
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    (1) In die hier gebotene Gesamtbewertung des Verfahrensganges hat der Senat zahlreiche aussagekräftige prozessuale Beweiszeichen eingestellt (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21; ferner OLG Hamm, Beschl. v. 29. Dezember 2015 - III-2 RVs 47/15, NStZ 2016, 565, 566).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    (2.) Die hier erhobene und aus den oben genannten Gründen auch begründete Rüge eines Verstoßes gegen die Dokumentations- und Mitteilungspflicht nach § 273 Abs. 1a StPO und § 243 Abs. 4 StPO setzt nicht voraus, dass der Angeklagte bzw. sein Verteidiger zuvor von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2014, 2 StR 281/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2015, 2 RVs 47/15, NStZ 2016, 565 f.).
  • OLG Köln, 12.06.2017 - 2 Ws 368/17

    Keine Anwendbarkeit von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO auf Rücknahme eines

    Grundsätzlich findet § 302 Abs. 1 S. 2 StPO zwar auch auf konkludente oder informelle Absprachen entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2013, 2 StR 267/15; Senat, Beschluss vom 07.08.2014, III - 2 Ws 435/14; OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2015, III-2 Rvs 47/15).
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