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   OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 139/20   

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OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 139/20 (https://dejure.org/2020,45008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2020 - 4 RVs 139/20 (https://dejure.org/2020,45008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 4 RVs 139/20 (https://dejure.org/2020,45008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Borken - 24a Ls 29/20
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 139/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 139/20
    Ein solcher ist bei § 240 Abs. 1 StGB erforderlich (BGH NStZ 2013, 36; BGH NStZ 2004, 442, 443).

    Die Nötigung ist vollendet, wenn der Geschädigte die verlangte Handlung vorgenommen oder zumindest mit der Ausführung begonnen worden ist (BGH NStZ 2013, 36; BGH NStZ 2004, 442, 443; BGH NStZ 1987, 70, 71; Eisele, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 240, Rn. 13).

    Ein Teilerfolg des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann für eine vollendete Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständige bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (BGH NStZ 2013, 36; BGH NStZ 2004, 442, 443; Valerius, in: BeckOK-StGB, 48. Ed., § 240 Rn. 66).

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 RVs 139/20
    Die Nötigung ist vollendet, wenn der Geschädigte die verlangte Handlung vorgenommen oder zumindest mit der Ausführung begonnen worden ist (BGH NStZ 2013, 36; BGH NStZ 2004, 442, 443; BGH NStZ 1987, 70, 71; Eisele, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 240, Rn. 13).
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