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   OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12   

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OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12 (https://dejure.org/2014,20938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2014 - 10 U 80/12 (https://dejure.org/2014,20938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 10 U 80/12 (https://dejure.org/2014,20938)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 10 W 1/04

    Zu den Indizien der Auflösung einer Höfe-Betriebseinheit - Zu den Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    In dem landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren 5 Lw 25/99 - AG Werl = 10 W 1/04 - OLG Hamm = BLw 3/07 - Bundesgerichtshof wurde der Antrag der Beklagten und dortigen Antragstellerin auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses für den im Grundbuch von C Blatt #### eingetragenen Grundbesitz schließlich nach über 7-jähriger Verfahrensdauer zurückgewiesen; durch rechtskräftigen Beschluss des Senates vom 06.03.2007 (10 W 1/04) wurde nach Beweisaufnahme festgestellt, dass der im Grundbuch von C Blatt #### des Amtsgerichts Werl eingetragene Grundbesitz zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers am 21.02.1999 kein Hof im Sinne der Höfeordnung mehr gewesen ist.

    Zwar sei das Prozessgericht vorliegend nicht an die rechtskräftigen Feststellungen des Landwirtschaftssenates in dem Verfahren 10 W 1/04 - OLG Hamm zur Hofeseigenschaft gebunden, sondern habe zur streitigen Landguteigenschaft eigene Feststellungen zu treffen.

    Denn die Mindestvoraussetzungen einer wirtschaftlich vertretbaren Führung als eigenständiger Nebenerwerbsbetrieb lägen bei der nach § 411 a ZPO erfolgten Verwertung der in dem landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren 10 W 1/04 - OLG Hamm eingeholten diversen Sachverständigengutachten nicht vor.

    Eben dies sei auch Gegenstand des landwirtschaftsgerichtlichen Vorverfahrens 10 W 1/04 - OLG Hamm und der dort eingeholten Gutachten gewesen, deren Verwertung nach § 411 a ZPO seitens der Klägerin beantragt worden sei.

    Die Akten 5 Lw 25/99 - AG Werl = 10 W 1/04 - OLG Hamm und 5 Lw 45/07 - AG Werl haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    cc) Für den hier zu entscheidenden Fall bedarf es keiner Entscheidung, ob der mit dem Senatsbeschluss vom 06.03.2007 (10 W 1/04) angenommene Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuches infolge Betriebsauflösung einige Zeit vor dem Erbfall am 21.02.1999 zur Folge haben würde, dass der nachlasszugehörigen Besitzung in C zum Stichtag auch die Landguteigenschaft fehlte.

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    Der (vererbte) Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, (vgl. etwa: BGHZ 98, 375-381; BGH, NJW 1964, 1414, 1416; MDR 1972, 496).

    Hinzukommen muss vielmehr die Bestimmung als selbständige ladwirtschaftliche Einheit (vgl. BGH, AgrarR 1977, 173; NJW 1964, 1414, 1416).

    Frühere und spätere Entwicklungen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie Rückschlüsse auf die Verhältnisse des maßgeblichen Zeitpunktes zulassen (so: BGH, NJW 1964, 1414, 1416; MDR 1977, 479).

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    3 ff. BGB ersetzt für die in der dort genannten Weise titulierten Ansprüche die bisher maßgebliche Verjährungsfrist durch die 30-jährige Verjährung (vgl. Palandt, BGB, 58. Aufl., § 218 BGB, Rz. 3; Prüting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. - 2009, § 197 BGB, Rz. 9; BGH, NJW-RR 1989, 215 unter II 2 a) m.w.N.).

    3 BGB n.F. unbestritten der 30-jährigen Verjährung (BGH, NJW-RR 1989, 215; BeckOK - Henrich, aaO, § 197 BGB, Rz. 12; Staudinger, BGB, aaO, § 197 BGB, Rz. 37).

  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    Es bedarf - zum Zeitpunkt des Erbfalls - einer geeigneten Besitzung, die einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn das Gestz schützt, (auch) in Zukunft ermöglicht; hinzukommen muss die begründete Erwartung, dass der Betrieb durch den Eigentümer oder einen Abkömmling weitergeführt oder - wo die Bewirtschaftung aufgegeben ist - künftig wieder aufgenommen wird (BGH, NJW-RR 1992, 770 - Juris-Rz. 11/12).

    Es bedarf - so der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1992, 770 ff. - Juris-Rz. 12) - neben der (hier strittigen) Eignung zur selbständigen Fortführung - einer begründeten Erwartung, dass der Betrieb durch den Eigentümer oder seinen Abkömmling (selbständig und dauerhaft) weiter geführt oder künftig wieder aufgenommen wird .

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    Der (vererbte) Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, wenn er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt, (vgl. etwa: BGHZ 98, 375-381; BGH, NJW 1964, 1414, 1416; MDR 1972, 496).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 10 U 80/12
    Über die einzelnen Ansprüche einer Stufenklage ist indes grundsätzlich in der durch die Klagepartei vorgegebenen Reihenfolge getrennt und nacheinander zu entscheiden, weil jede Stufe einen prozessual selbständigen Anspruch bildet (vgl. BGH NJW 1991, 1893; BGHZ 76, 12; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 234; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 254 ZPO, Rn. 7).
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