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OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, Härteklausel, Pflichtverteidiger, unbillige Härte, außerhalb des Strafzwecks liegende besondere Härte, Zahlungsunfähigkeit
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- OLG Düsseldorf, 13.09.1989 - 1 Ws 862/89
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
Von unbilliger Härte kann nach einhelliger Rechtsprechung nur dann die Rede sein, wenn mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine außerhalb des Strafzwecks liegende zusätzliche Härte verbunden ist, die dem Verurteilten auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Strafe nicht zugemutet werden kann (…BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 77, 454, 455; OLG Düsseldorf MDR 1985/76). - LG Bremen, 07.07.1997 - 14 Qs 264/97
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
Hinzukommen muss nach obergerichtlicher Rechtsprechung, dass bei dem Verurteilten eine günstige Prognose die Annahme rechtfertigt, dass bereits durch die bloße Verhängung der Geldstrafe die Strafwirkung erzielt worden sei, so dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sich geradezu als ungerecht darstellen würde (OLG Düsseldorf in beiden zitierten Entscheidungen; LG Bremen StV 1998/152; OLG München GA 1984/185, 187). - OLG Düsseldorf, 09.05.1984 - 1 Ws 428/84
Zahlungsunfähigkeit; Geldstrafe; Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
Von unbilliger Härte kann nach einhelliger Rechtsprechung nur dann die Rede sein, wenn mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine außerhalb des Strafzwecks liegende zusätzliche Härte verbunden ist, die dem Verurteilten auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Strafe nicht zugemutet werden kann (…BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 77, 454, 455; OLG Düsseldorf MDR 1985/76). - OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00
Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Wie dem Senat aus dem Beschwerdeverfahren 3 Ws 105/00 OLG Hamm = 501 Js 34095/94 StA Braunschweig bekannt ist, hat der Verurteilte genau einen Monat nach seiner Verurteilung durch das Schöffengericht Peine vom 8. Juni 1993 in vorliegender Sache, die Gegenstand des Gesamtstrafenbeschlusses vom 27. Dezember 1995 ist und mit der er wegen Urkundenfälschung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die erste Tat aus dem Verfahren 501 Js 34095/94 StA Braunschweig begangen: Betrugstat vom 8. Juli 1993 mit einem Schaden von ca. 20.000,- DM. - BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76
Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und …
Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
Das Unvermögen des Verurteilten, die noch ausstehende Geldstrafe zu bezahlen, begründet für sich allein keine unbillige Härte; denn die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist die regelmäßige Folge der Uneinbringlichkeit einer verhängten Geldstrafe (BGHSt 27/90, 93).