Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,37119
OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00 (https://dejure.org/2000,37119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2000 - 3 Ws 106/00 (https://dejure.org/2000,37119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2000 - 3 Ws 106/00 (https://dejure.org/2000,37119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,37119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, Härteklausel, Pflichtverteidiger, unbillige Härte, außerhalb des Strafzwecks liegende besondere Härte, Zahlungsunfähigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.09.1989 - 1 Ws 862/89
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
    Von unbilliger Härte kann nach einhelliger Rechtsprechung nur dann die Rede sein, wenn mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine außerhalb des Strafzwecks liegende zusätzliche Härte verbunden ist, die dem Verurteilten auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Strafe nicht zugemutet werden kann (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 77, 454, 455; OLG Düsseldorf MDR 1985/76).
  • LG Bremen, 07.07.1997 - 14 Qs 264/97
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
    Hinzukommen muss nach obergerichtlicher Rechtsprechung, dass bei dem Verurteilten eine günstige Prognose die Annahme rechtfertigt, dass bereits durch die bloße Verhängung der Geldstrafe die Strafwirkung erzielt worden sei, so dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sich geradezu als ungerecht darstellen würde (OLG Düsseldorf in beiden zitierten Entscheidungen; LG Bremen StV 1998/152; OLG München GA 1984/185, 187).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.1984 - 1 Ws 428/84

    Zahlungsunfähigkeit; Geldstrafe; Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
    Von unbilliger Härte kann nach einhelliger Rechtsprechung nur dann die Rede sein, wenn mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine außerhalb des Strafzwecks liegende zusätzliche Härte verbunden ist, die dem Verurteilten auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Strafe nicht zugemutet werden kann (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 77, 454, 455; OLG Düsseldorf MDR 1985/76).
  • OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00

    Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
    Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Wie dem Senat aus dem Beschwerdeverfahren 3 Ws 105/00 OLG Hamm = 501 Js 34095/94 StA Braunschweig bekannt ist, hat der Verurteilte genau einen Monat nach seiner Verurteilung durch das Schöffengericht Peine vom 8. Juni 1993 in vorliegender Sache, die Gegenstand des Gesamtstrafenbeschlusses vom 27. Dezember 1995 ist und mit der er wegen Urkundenfälschung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die erste Tat aus dem Verfahren 501 Js 34095/94 StA Braunschweig begangen: Betrugstat vom 8. Juli 1993 mit einem Schaden von ca. 20.000,- DM.
  • BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76

    Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ws 106/00
    Das Unvermögen des Verurteilten, die noch ausstehende Geldstrafe zu bezahlen, begründet für sich allein keine unbillige Härte; denn die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist die regelmäßige Folge der Uneinbringlichkeit einer verhängten Geldstrafe (BGHSt 27/90, 93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht