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OLG Hamm, 30.04.1998 - 3 Ws 107/98 |
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Urlaubsverlängerung wegen Panne
§ 44 StPO, einmonatige Urlaubsabwesenheit
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Vorübergehende Abwesenheit, Auslagen, Kostenentscheidung, Privatklageverfahren, Urlaub, besondere Vorkehrungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1998 - 3 Ws 107/98
Das Landgericht hat dabei nicht berücksichtigt, dass es für die Beschwerdeführer vorliegend praktisch um den ersten Zugang zu Gericht ging und in derartigen Fällen keine überspannten Anforderungen an die Erreichbarkeit gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 41, 332, 335).Die Dauer der glaubhaft gemachten Abwesenheit betrug etwa einen Monat, mithin einen Zeitraum, der noch als vorübergehende Abwesenheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 41, 332, 336 - längstens 6 Wochen) und von daher für sich genommen regelmäßig noch keine besonderen Vorkehrungen erfordert.
- OLG Hamburg, 29.10.1990 - 2 Ws 385/90
Auszug aus OLG Hamm, 30.04.1998 - 3 Ws 107/98
Für den vorliegenden Fall hält der Senat eine Kosten- und Auslagenentscheidung für entbehrlich, weil insoweit von einer verfahrensabschließenden Entscheidung nicht gesprochen werden kann (so auch die weitergehende, aber zumindest für den vorliegenden Fall überzeugende Entscheidung des HansOLG Hamburg, NStZ 1991, 100, 101.).