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   OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14   

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https://dejure.org/2014,9700
OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert eigenständige Überprüfung der Sozialprognose

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neue Straftaten - Auswirkungen auf den Bewährungswiderruf?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bewährung muss über bloße Feststellung von Tatbegehung während Bewährungszeit hinausgehen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf einer Bewährung trotz neuer Taten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 2 Ws 222/01
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Das den Widerruf prüfende Gericht hat in jedem Fall eine neue, in die Zukunft gerichtete Prognose dahin zu erarbeiten, ob die Erwartung künftigen straffreien Lebens durch die Nachtat(en) widerlegt ist oder nicht dennoch fortbesteht (Fischer, a.a.O., Rn 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. November 2001 - 2 Ws 222/01 -, zitiert nach [...], Rn 10).
  • OLG Hamm, 04.04.1996 - 2 Ws 132/96

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Beginn der Bewährungszeit, neue

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Der Verurteilte steht nämlich in der Zeit zwischen dem Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und ihrer nachträglichen Verlängerung nicht "unter Bewährung" (vgl. Fischer, StGB , 60. Aufl., § 56 f , Rn 3a; OLG Hamm, Beschluss vom 04. April 1996 - 2 Ws 132/96, 2 Ws 133/96 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Eine Bindung an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, findet im Gesetz ebenso wenig eine Grundlage, wie eine Nichteignung von Straftaten, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden, zum Widerruf der Strafaussetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, zitiert nach [...], Rn 15).
  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Grundsätzlich kann ein Widerruf zwar auch dann in Betracht kommen, wenn wegen der neuen Straftat Strafaussetzung gewährt wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, zitiert nach [...]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, zitiert nach [...], Rn 4).
  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Grundsätzlich kann ein Widerruf zwar auch dann in Betracht kommen, wenn wegen der neuen Straftat Strafaussetzung gewährt wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, zitiert nach [...]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, zitiert nach [...], Rn 4).
  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20

    Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang die Beschneidung von Rechten Dritter geltend macht, etwa der Öffentlichkeit, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und/oder der Nebenkläger, kann der Beschwerdeführer hiermit nicht gehört werden, da es ihm insoweit an der notwendigen normativen Beschwer fehlt (vgl. zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14, und vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16).
  • OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17

    Nachträgliche Richterablehnung: Fehlen der normativen Beschwer als besonderer

    Fehlt es hingegen bereits an Normen, die als Folge die erstrebte Entscheidung vorsehen, so fehlt es an der normativen Beschwer (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 2008, 479; Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14; vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16; Frisch, a.a.O. Vor § 296 Rn. 128).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 411/14

    Unzulässigkeit der Fesselung eines Maßregelpatienten während der Vorführung aus

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt diese für unzulässig, weil nicht der Weg nach §§ 304 ff. StPO sondern der nach den §§ 109 ff. StVollzG einschlägig sei (Beschluss vom 06.02.2014 - III - 2 Ws 68/14).
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