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OLG Hamm, 30.05.2011 - II-8 WF 134/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Beteiligten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 33 Abs. 3 FamFG
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Beteiligten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 33 Abs. 3
Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Beteiligten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Strafe muss (nicht immer) sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Fernbleibens vor Gericht bei Entscheidungsreife des Verfahrens auch ohne den ausgebliebenen Beteiligten; Zweck eines Ordnungsgeldes gem. § 33 Abs. 3 FamFG
Verfahrensgang
- AG Steinfurt, 21.04.2011 - 10 F 102/11
- OLG Hamm, 30.05.2011 - II-8 WF 134/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1696