Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.05.2014 - I-18 U 39/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung der Klage eines Versicherungsmaklers auf Zahlung einer Differenzcourtage, da ein Makler- bzw. Handelsvertretervertrag insoweit nicht besteht
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Klage eines Versicherungsmaklers auf Zahlung einer Differenzcourtage, da ein Makler- bzw. Handelsvertretervertrag insoweit nicht besteht
- rechtsportal.de
HGB § 84 ; HGB § 93
Abweisung der Klage eines Versicherungsmaklers auf Zahlung einer Differenzcourtage, da ein Makler- bzw. Handelsvertretervertrag insoweit nicht besteht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Volkswohl Bund 2 -, Zuführungsprovision, Anspruch auf Fortzahlung über das Vertragsende hinaus, Darlegungs- und Beweislast für die Rechtsnachfolge im Falle der Ausgliederung auf einem Einzelunternehmen, einzelkaufmännisches Unternehmen, Umwandlung, Rechtsnachfolge
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.01.2014 - 20 O 7/14
- OLG Hamm, 30.05.2014 - I-18 U 39/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11
- Volkswohl Bund 1 -, Anspruch auf Buchauszug, Maklerbetreuer, Anspruch auf …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2014 - 18 U 39/14
Die Klägerin beruft sich ferner auf eine Entscheidung des Senats vom 25.10.2012 (18 U 193/11).Es führt aus, im Unterschied zur Entscheidung des Oberlandesgerichts 18 U 193/11 sei die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien bzw. der H nicht als Handelsvertreterverhältnis zu qualifizieren, wie sich aus den eindeutigen Regelungen in der Maklervereinbarung ergebe.
Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, wonach sich die Klägerin nicht auf die Vorschriften der §§ 84 ff. HGB berufen kann, schon weil ihre (angebliche) Rechtsvorgängerin, die H, mit den Beklagten - anders als im Verfahren 18 U 193/11 - keine entsprechende Regelung getroffen hat.
- BGH, 12.11.1986 - I ZR 104/84
Handelsvertreter - Handelsvertretervertrag - Schlüssiges Verhalten
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2014 - 18 U 39/14
Maßgeblich sei nicht allein die Maklervereinbarung, sondern - entsprechend BGH NJW-RR 1987, S. 546 - das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung, wobei alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen seien. - BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 99/03
Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2014 - 18 U 39/14
Die Möglichkeit der Erhebung (auch) einer Klage auf künftige Leistung lässt das Feststellungsinteresse indes nicht entfallen (BGH NJW-RR 2004, 586). - BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des …
Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2014 - 18 U 39/14
Dem steht schon der Grundsatz des Maklerrechts entgegen, wonach eine bloße Kausalität der Maklertätigkeit zur Entstehung des Provisionsanspruchs nicht ausreicht, sondern sich die Maklerleistung auch als für den Vertragsabschluss wesentliche Ursache darstellen muss (BGH NJW 2008, S. 651).