Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20100
OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15 (https://dejure.org/2015,20100)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2015 - 5 RBs 84/15 (https://dejure.org/2015,20100)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 5 RBs 84/15 (https://dejure.org/2015,20100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Verwerfungsurteil, Abwesenheit Betroffener, Verteidiger

  • Burhoff online

    Nichterscheinen, Betroffener, Verteidiger, Verwerfungsurteil

  • openjur.de

    Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG; bevollmächtigter Verteidiger

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Betroffene nicht kommt, muss nicht der Verteidiger da sein….

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen gilt auch dann, wenn kein Verteidiger erscheint

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine notwendige Teilnahme des Verteidigers bei Befreiung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht

Verfahrensgang

  • AG Essen - 48 Js 1562/14
  • AG Essen - 49 OWi 385/14
  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).

  • OLG Hamburg, 06.08.2020 - 1 Rb 19/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwerfung des Einspruchs

    Auch ist der bevollmächtigte Verteidiger nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (OLG Hamm, BeckRS 2015, 13632).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht