Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Verwerfungsurteil, Abwesenheit Betroffener, Verteidiger
- Burhoff online
Nichterscheinen, Betroffener, Verteidiger, Verwerfungsurteil
- openjur.de
Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG; bevollmächtigter Verteidiger
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG; bevollmächtigter Verteidiger
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74 Abs. 2, 73
Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen Betroffenen und seines Verteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Betroffene nicht kommt, muss nicht der Verteidiger da sein….
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Entbindung vom persönlichen Erscheinen gilt auch dann, wenn kein Verteidiger erscheint
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine notwendige Teilnahme des Verteidigers bei Befreiung des Betroffenen von seiner Anwesenheitspflicht
Verfahrensgang
- AG Essen - 48 Js 1562/14
- AG Essen - 49 OWi 385/14
- OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01
Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung, …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15
Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).
- OLG Hamburg, 06.08.2020 - 1 Rb 19/20
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwerfung des Einspruchs …
Auch ist der bevollmächtigte Verteidiger nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (OLG Hamm, BeckRS 2015, 13632).