Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 68 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 2 FamFG
Einstweilige Anordnung, Beschwerde, Abhilfebefugnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Abhilfe durch ein Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68 Abs. 1 S. 2
Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele - 16 F 19/10
- OLG Hamm, 30.07.2010 - II-10 WF 121/10
- OLG Hamm, 04.08.2010 - 10 WF 121/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3246
- FGPrax 2010, 322
- FGPrax 2011, 322
- FamRZ 2011, 234
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 14.10.2009 - 16 WF 193/09
Familiensache: Beschwerde gegen einen Beschluss in einem Verfahren der …
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
Zwar handelt es sich bei dem Beschluss des Amtsgerichts vom 22.04.2010 um eine die Beschwerde eröffnende "Endentscheidung" im Sinne des § 58 Abs. 1 FamFG, weil hierdurch der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG erledigt wurde (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2009, 3733).Auch Sinn und Zweck der angeführten Regelungen sprechen dafür, eine Abhilfemöglichkeit des Amtsgerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach mündlicher Verhandlung zuzulassen (…so auch Saenger/Kemper, ZPO, 3. Aufl., § 68 FamFG Rdn. 3;… Friederici/Kemper/Klußmann, Handkommentar Familienverfahrensrecht, § 68 Rdn. 7; Gießler, Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 12.10.2009 - 16 WF 193/09, FamRZ 2010 S. 1100).
- OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge
Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10
Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (vgl. insofern auch die zu den früher geltenden §§ 620c, 572 ZPO ergangenen Entscheidungen OLG Brandenburg, FamRZ 2004, S. 653;… OLG Karlsruhe, OLGR 2004, S. 313).
- OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10
Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem …
Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der jeweilige Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (OLG Hamm, Beschl. vom 30.07.2010, 10 WF 121/10, bei juris Rn. 8 m.w.N.).