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OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- judicialis
HTWG § 1 Abs. 1; ; HTWG § 2 Abs. 1 S. 4; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 S. 3; ; HGB § 105 Abs. 3; ; HGB § 161 Abs. 2; ; BGB § 738
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beitritt zu einer Gesellschaft als Haustürgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beitritt zu einer Gesellschaft als Geschäft im Sinne des Haustürwiderrufsgesetzes (HTürWG); Beitritt zu einer Anlagegesellschaft wie einem Immobilienfonds in Form eines Haustürgeschäfts; Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Leistungspflichten beim Beitritt zu ...
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 12.12.2003 - 2 O 365/03
- OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04
- BGH, 10.04.2006 - II ZR 218/04
- BGH, 27.06.2006 - II ZR 218/04
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1998 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 17.11.2006 - 3 O 231/06
Widerruf des Abschlusses eines im Zuge des Beitritts zu einem geschlossenen …
Dahinstehen kann insoweit, ob der Fondsbeitritt aus welchen Gründen auch immer unwirksam ist, denn dies führt lediglich zu einem Anspruch auf Auszahlung des Abfindungsguthabens, der dem Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank entgegengehalten werden könnte (BGH XI ZR 106/05, OLG Hamm 8 U 68/02 = NJOZ 03, 368, OLG Hamm 8 U 15/04, BeckRS 2004, Nr. 09741).