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   OLG Hamm, 30.09.2014 - I-15 W 252/14   

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https://dejure.org/2014,36909
OLG Hamm, 30.09.2014 - I-15 W 252/14 (https://dejure.org/2014,36909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2014 - I-15 W 252/14 (https://dejure.org/2014,36909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2014 - I-15 W 252/14 (https://dejure.org/2014,36909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebührenberechnung, Betreuung, Beschränkung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gebührenberechnung, Betreuung, Beschränkung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert einer hinsichtlich der Vermögenssorge nur beschränkt angeordneten Betreuung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KV Nr. 11101 GNotKG; KostO § 92
    Gebührenberechnung; Betreuung; Beschränkung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge

  • rechtsportal.de

    GNotKG-KV Nr. 11101
    Gegenstandswert einer hinsichtlich der Vermögenssorge nur beschränkt angeordneten Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebührenberechnung bei der Beschränkung des Aufgabenkreises Vermögenssorge

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 249/14
  • OLG Hamm, 30.09.2014 - I-15 W 252/14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2014 - 15 W 252/14
    Diese Regelung hat das BVerfG durch Beschluss vom 23.05.2006 (NJW 2006, 2246) als mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) für unvereinbar erklärt, weil die Regelung erforderliche sachliche Differenzierungen nicht berücksichtigte.
  • LG München I, 24.09.2018 - 13 T 6648/18

    Bemessung der Jahresgebühr für Dauerbetreuung

    Dies ist eindeutig, wenn bei der Bestellung eines Betreuers von den angeordneten Aufgabenkreis der Wahrnehmung der Vermögenssorge ein Teilbereich ausdrücklich ausgenommen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2014, 15 W 252/14).
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