Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zugang und Abgabe einer empfangsbedürftigen urkundlichen Willenserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 43 b
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 260
- DNotZ 1987, 308
- FamRZ 1987, 632 (Ls.)
- Rpfleger 1987, 65
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 23.06.1981 - 1 AR 35/81
Adoption; Örtliche; Zuständigkeit; Einwilligung; Pflegeeltern; Vormundschaft
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86
"Annehmende« i.S. des § 43 b FGG sind Adoptionsbewerber auch schon vor Stellung des Annahmeantrages, wenn sie im Falle einer Inkognito-Adoption in der Einwilligungserklärung eines Elternteils mit einer Listennummer des Jugendamtes oder einer Adoptionsvermittlungsstelle bezeichnet sind (Anschluß an KG, OLGZ 1982, 129 [hier: IV (470) 201 d-e]).«. - OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80
Widerruf der Einwilligung zur Adoption wegen widerrechtlicher Drohung des …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86
"Es ist zulässig, über die Wirksamkeit einer Adoptionseinwilligung vor Einleitung des Adoptionsverfahrens zu entscheiden (wie OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 206 [hier: I (167) 269 b]).
- LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02
Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
Solange der Erklärende eine schriftliche Erklärung noch zurückhalten kann, hat er seinen Willen noch nicht endgültig geäußert und deshalb ist seine Willenserklärung dann noch nicht abgegeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.1986 15 W 394/86, NJW-RR 1987, 260). - LAG Hamm, 29.10.1998 - 8 Sa 2337/97
Zustandekommen eines dreiseitigen Vertrages; Einschaltung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 12.02.1988 - 3 Wx 1/88 Die Rechtsprechung hält es überwiegend für zulässig, die Unwirksamkeit einer Einwilligung aufgrund einer Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB), aufgrund inhaltlicher Mängel (§ 138 BGB) oder etwa wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB) in einem isolierten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen, bevor der Annahmeantrag gestellt oder über ihn entschieden ist (vgl. BayObLG FRES 4, 119; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 206; OLG Hamm NJW-RR 1987, 260; LG Frankenthal DAVorm 1981, 489; a.M. LG Duisburg DAVorm 1980, 227 mit abl. Anm. Schultz, 230 ff).