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OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64
Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
Da das Revisionsgericht gemäß § 354 a StPO eine nach der Entscheidung des Tatrichters eingetretene, das angewendete Strafgesetz mildernde Gesetzesänderung noch berücksichtigen muß (vgl. BGHSt 20, 77, 116 [118]), war daher die vom Landgericht erkannte Geldstrafe einschließlich der festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe aufzuheben. - BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
Haschisch; Nicht geringe Menge
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
Nach Ansicht des BayObLG (NJW 1973, 669) ist eine nicht geringe Menge gegeben, wenn der Konsumentenpreis des Rauschgiftes mehr als 1.000,-- DM beträgt. - OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
Wirkungen eines Betäubungsmittels; Nicht geringe Menge; Anzahl von …
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
Schließlich ist nach Auffassung des OLG Hamburg (vgl. Leitsatz NJW 1974, 1920 ) die hier maßgebliche Frage danach zu beurteilen, welche Wirkungen mit der Menge Rauschgift im Hinblick auf die Gefahren entfaltet werden können, die durch das Betäubungsmittelgesetz bekämpft werden sollen. - OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74
Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert
Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
Das OLG Karlsruhe (NJW 1974, 2061 ) hat die Menge Rauschgift als nicht gering angesehen, die den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten übersteigt.