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   OLG Hamm, 31.01.2013 - I-4 U 200/12   

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https://dejure.org/2013,7486
OLG Hamm, 31.01.2013 - I-4 U 200/12 (https://dejure.org/2013,7486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2013 - I-4 U 200/12 (https://dejure.org/2013,7486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - I-4 U 200/12 (https://dejure.org/2013,7486)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Der vorbereitende Besichtigungsanspruch aus § 809 BGB besteht zwar auch in Fällen einer wettbewerblichen Rechtsverletzung (BGH NJW-RR 2002, 1617 - Faxkarte) , und zwar insbesondere auch zur Vorbereitung des von der Antragstellerin ausweislich der Antragsschrift vom 19.09.2012 (Bl. 20 oben d.A.) letztlich verfolgten Schadensersatzanspruchs aus § 17 UWG (vgl. Harte/Henning/ Harte-Bavendamm , 2. Aufl., § 17 UWG Rdnr. 65).

    Erforderlich ist damit, dass der Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs, dessen Bestehen durch die Besichtigung endgültig geklärt werden soll, bereits zu einem Punkt erbracht worden sein muss, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um sich letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516; BGH - Druckbalken ; NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte ; KG NJW 2001, 233, 235).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Damit blieb unklar, welche konkreten Konstruktionspläne - und allein diese sind Gegenstand des materiell-rechtlichen Begehrens aus § 809 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 420 - Kontrollbesuch ) - der Sachverständige überhaupt in Augenschein nehmen sollte.

    Denn die Vorschrift des § 809 BGB gewährt kein Ausforschungsrecht (BGH GRUR 2004, 420 - Kontrollbesuch ).

  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Erforderlich ist damit, dass der Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs, dessen Bestehen durch die Besichtigung endgültig geklärt werden soll, bereits zu einem Punkt erbracht worden sein muss, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um sich letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516; BGH - Druckbalken ; NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte ; KG NJW 2001, 233, 235).
  • KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/90

    Beweissicherung bei vermuteter Urheberverletzung an Computerprogrammen;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Erforderlich ist damit, dass der Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs, dessen Bestehen durch die Besichtigung endgültig geklärt werden soll, bereits zu einem Punkt erbracht worden sein muss, an dem nur noch die Besichtigung fehlt, um sich letzte Klarheit zu schaffen (BGH GRUR 1985, 512, 516; BGH - Druckbalken ; NJW-RR 2002, 1617, 1619 - Faxkarte ; KG NJW 2001, 233, 235).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2013 - 4 U 200/12
    Da das Landgericht diese Beschlussverfügung jedoch aufgehoben hat, könnte dem nach wie vor aufrecht erhaltenen Verfügungsbegehren der Antragstellerin nur mit dem Neuerlass der einstweiligen Verfügung Rechnung getragen werden (vgl. hierzu Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rdnr. 3.39 mit Hinweis auf OLG Hamburg WRP 1997, 53, 54).
  • LG Düsseldorf, 04.02.2015 - 2a O 367/13

    Bei hinreichendem Verdacht des Verkaufs gefälschter Ware muss Lizenznehmer

    Ein auf Unterlassung gerichteter Antrag muss unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung so bestimmt gefasst sein, dass er auch für das Vollstreckungsgericht hinreichend klar erkennen lässt, was der Beklagte zu unterlassen hat (BGH, GRUR 2010, 749, 750 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2008, 357 - Planfreigabesystem; vgl. auch OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 306, 307).
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