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   OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl. 128/16   

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https://dejure.org/2017,5393
OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl. 128/16 (https://dejure.org/2017,5393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2017 - 2 Ausl. 128/16 (https://dejure.org/2017,5393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 2 Ausl. 128/16 (https://dejure.org/2017,5393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 29; IRG § 73; EuAlÜbk Art. 2
    Auslieferung; Albanien; Vollstreckung; lebenslange Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    IRG § 29 ; IRG § 73 ; EuAlÜbk Art. 2
    Zulässigkeit der Auslieferung nach Albanien zur Vollstreckung in der Haftanstalt Fier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl BVerfGE 50, 205; 75, 1).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1; 108, 129).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl BVerfGE 45, 187; 64, 261).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es jedoch auch, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Als unerträglich hart oder unmenschlich kann die gegen den Verfolgten in Albanien verhängte lebenslange Freiheitsstrafe angesichts der Schwere der ihm zu Last gelegten Straftaten (u.a. Mord) nicht angesehen werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 6. Juli 2005, BverfGE 113, 154).

    Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzuges gehört es jedoch auch, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder die Freiheit zu erlangen (vgl BVerfGE 45, 187; 113, 154).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl BVerfGE 50, 205; 75, 1).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl BVerfGE 45, 187; 64, 261).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und Anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerGE, aaO; Beschluss vom 20.11.14, WM 2015, 65), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16
    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1; 108, 129).
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