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   OLG Hamm, 31.01.2018 - I-12 U 23/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3838
OLG Hamm, 31.01.2018 - I-12 U 23/17 (https://dejure.org/2018,3838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2018 - I-12 U 23/17 (https://dejure.org/2018,3838)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - I-12 U 23/17 (https://dejure.org/2018,3838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planungsfehler; Planungsmangel; Architekt; Vorplaner; Wechsel des Architekten

  • rechtsportal.de

    Pflichten des in der Leistungsphase 3 nach Architektenwechsel beauftragten Architekten hinsichtlich der Vorplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachfolgender Architekt muss Vorplanung nicht ohne Anlass prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach einem Wechsel des Architekten in der Leistungsphase keine Überprüfungspflicht des nachfolgenden Planers

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Planerwechsel: Prüfpflicht des Nachfolgers?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachfolgender Architekt muss Vorplanung nicht ohne Anlass prüfen! (IBR 2018, 275)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 467
  • BauR 2018, 1457
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bochum, 26.01.2017 - 2 O 332/14

    Erbringung der Ingenieurleistungen aufgrund Ingenieurvertrags hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 12 U 23/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. 2 O 332/14) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bochum vom 26.01.2017, Az. I- 2 O 332/14, die Beklagte zu verurteilen, an sie 110.000 EUR zzgl.

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2006 - 17 U 168/04

    Architektenhaftung: Grenzen der Vorleistungsprüfung durch einen mit der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 12 U 23/17
    Es besteht eine Hinweispflicht, wenn der Nachplaner bei durchschnittlich zu erwartenden Kenntnissen eines Architekten den Fehler des vorher tätigen Kollegen bemerken musste (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 600, 602; Langen NZBau 2015, 2, 6) bzw. wenn vermeidbare Fehler passieren (Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, § 12 Rn.747; OLG Frankfurt NZBau 2004, 397).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 1 U 52/03

    Architektenhaftung: Pflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zur

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 12 U 23/17
    Es besteht eine Hinweispflicht, wenn der Nachplaner bei durchschnittlich zu erwartenden Kenntnissen eines Architekten den Fehler des vorher tätigen Kollegen bemerken musste (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 600, 602; Langen NZBau 2015, 2, 6) bzw. wenn vermeidbare Fehler passieren (Koeble in: Kniffka/Koeble, aaO, § 12 Rn.747; OLG Frankfurt NZBau 2004, 397).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 12 U 23/17
    Verträge mit Architekten, Bauingenieuren, Heizungsingenieuren usw. sind in der Regel Werkverträge, es sei denn, die Aufgabe des Architekten oder der anderen Baufachleute beschränkt sich auf eine bauleitende, überwachende oder beratende Tätigkeit und umfasst nicht die Bauausführung (BGH NJW 1982, 438, 439).
  • LG Köln, 23.11.2017 - 30 O 51/17
    Ebenso wenig war die Beklagte gehalten, in ihrer Belehrung über die Rechtsfolgen eines Widerrufs auch weitergehende Angaben über die sie als Darlehensgeberin in diesem Fall treffende Pflichten aufzunehmen, denn solche Angaben werden vom Gesetz nicht verlangt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.08.2017, 12 U 23/17; Beschl. v. 08.05.2017, 12 U 164/16).
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