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   OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 189/04   

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https://dejure.org/2005,9126
OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 189/04 (https://dejure.org/2005,9126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2005 - 15 W 189/04 (https://dejure.org/2005,9126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2005 - 15 W 189/04 (https://dejure.org/2005,9126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 67
    Bei Anmeldung eines alleinigen Liquidators ist keine Angabe der Vertretungsbefugnis für den Fall einer Bestellung weiterer Liquidation erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Anmeldung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer werbenden GmbH auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung oder abweichender Gesellschafterbeschlüsse zum Handelsregister; Differenzierung zwischen einer werbenden und einer in ...

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 76 Abs. 2 S. 2; ; GmbHG § 67 Abs. 1; ; GmbHG § 67 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Anmeldung des alleinigen Liquidators zum Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 67, 39
    Keine Angabe der abstrakten Vertretungsbefugnis bei Anmeldung eines alleinigen Liquidators

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87

    Notwendigkeit eines weiteren Gesellschafterbeschlusses und einer zusätzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 189/04
    Der Senat hat bereits in dem von der Beteiligten in den Vorinstanzen zitierten Beschluss vom 27. August 1987 (NJW-RR 1988, 221, dem zustimmend: Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. Aufl., § 67 Rdn. 3; Scholz/Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 67 Rdn. 4; Baumbach/Hueck-Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Aufl., § 67 Rdn. 3; a.A. Lutter/Kleindiek, GmbHG, 15. Aufl., § 67 Rdn. 9; Rowedder/Rasner, GmbHG, 4. Aufl., § 67 Rdn. 2, vgl. zum Meinungsstand auch Michalski, GmbhG, 1. Aufl., § 67 Rdn. 9) ausgeführt, dass die Anmeldung der alleinigen Vertretungsmacht des alleinigen Liquidators zum Handelsregister genügt, wenn nur dieser zum ersten Liquidator der Gesellschaft bestellt worden ist.
  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

    Anforderungen an die Eintragung der Vertretungsregelung bei Auflösung einer GmbH)

    Das Oberlandesgericht möchte die dagegen von der Beteiligten eingelegte weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich hieran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 31. März 2005 (15 W 189/04, GmbHR 2005, 1308) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Im Rahmen der Anmeldung der ersten Liquidatoren einer GmbH nach § 67 Abs. 1 GmbHG ist die "abstrakte", d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist (so schon OLG Dresden GmbHR 2005, 1310 m. Anm. Stuppi; Lutter/Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 67 Rdn. 9; Rasner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 67 Rdn. 2; ähnlich Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 6. Aufl. Rdn. 1134; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1988, 221; GmbHR 2005, 1308; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 67 Rdn. 4; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. Rdn. 3; Schulze-Osterloh/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 67 Rdn. 3; differenzierend: Hachenburg/Hohner, GmbHG 8. Aufl. § 67 Rdn. 4).

    a) Für die Anmeldung der (ersten) Liquidatoren gilt im Ergebnis nichts anderes, auch wenn der Wortlaut des § 67 Abs. 1 GmbHG, nach dem die "ersten Liquidatoren sowie ihre Vertretungsbefugnis" anzumelden sind, nicht mit dem für die Geschäftsführer einer werbenden GmbH geltenden § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbH identisch ist und die abweichende Formulierung bei vordergründiger Betrachtung für das Erfordernis der Anmeldung lediglich der konkreten Vertretungsbefugnis bei der Bestellung nur eines einzigen (ersten) Liquidators sprechen könnte (so OLG Hamm NJW-RR 1988, 221, 222; GmbHR 2005, 1308, 1310).

  • OLG Dresden, 05.09.2006 - 2 W 1131/06

    Anmeldepflichtigkeit der abstrakten Vertretungsbefugnis bei Vorhandensein

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