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   OLG Hamm, 31.03.2020 - 4 Ws 59/20   

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https://dejure.org/2020,9106
OLG Hamm, 31.03.2020 - 4 Ws 59/20 (https://dejure.org/2020,9106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2020 - 4 Ws 59/20 (https://dejure.org/2020,9106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2020 - 4 Ws 59/20 (https://dejure.org/2020,9106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a Abs. 2 Nr. 3
    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; wichtiger Grund; Umbestellung; Neuverpflichtung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei einer längerfristigen Erkrankung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2020 - 4 Ws 59/20
    Ein solcher wird bejaht, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (vgl. BVerfG, NJW 2001, 3695, 3697; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 143 Rn. 3 ff.).
  • OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21

    Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten

    (2) Einem ordnungsgemäßen Verfahrensablauf äußerlich entgegen stehen können etwa eine längerfristige Erkrankung des Verteidigers (OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2020, Az.: III-4 Ws 59/20, juris), aber auch dessen Verhinderung an der Teilnahme an einem erheblichen Teil der (anberaumten oder anvisierten) Hauptverhandlungstermine, wobei das Interesse eines Angeklagten auf Beibehaltung des bisherigen Pflichtverteidigers gegenüber dem in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebot insbesondere im Hinblick auf Mitangeklagte zurückgetreten kann oder muss, sodass eine Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten Pflichtverteidigers im Einzelfall sogar geboten sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2006, 460 f.; HansOLG, Beschluss vom 29. Juni 2006, Az.: 3 Ws 100/06, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008, Az.: 2 Ws 175/08, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Mai 2008, Az.: 1 Ws 165/08, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 2014, Az.: 2 Ws 614/14, juris; OLG Stuttgart NStZ 2016, 436).
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