Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5307
OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 (https://dejure.org/2007,5307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Nutzung eines privaten Weges durch die Eigentümer; Notwegerecht für das Eigentum des Nachbarn; Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; Recht auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § 226; ; BGB § 242; ; BGB § 903; ; BGB § 917; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917 Abs. 1
    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung einer fremden Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis nämlich grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385).

  • OLG Hamm, 09.10.1986 - 5 U 88/86

    Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB wegen der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Zufahrtsmöglichkeit nur zu gewährleisten, wenn ein notwendiges Befahren vorliegt, während ein einfacheres, müheloseres bzw. bequemeres Erreichen des Wohnhauses kein ausreichendes Interesse darstellt (OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 23]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]).

    Nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen sind unter diesem Gesichtspunkt weitere Einschränkungen hinsichtlich der grundsätzlichen Befugnis nach § 903 BGB als Eigentümer einer Sache, mit dieser nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, denkbar (OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]; OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]).

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei Wohngrundstücken das Befahren mit Fahrzeugen, verbunden mit der Möglichkeit diese auf dem Grundstück abstellen zu können, regelmäßig nicht als für dessen ordnungsgemäße Benutzung erforderlich anzusehen ist (grundlegend: BGHZ 75, 315 ff.).

    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).

  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Dies hat das Landgericht in seinem Urteil auf Seite 7 (Bl.206 d. A.) zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (= BGH NJW-RR 2006, 1160 [juris Rn.6]) ausgeführt.
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Dies müsste aber auf Grund eines über die gesetzliche Regelung hinausgehenden billigen Ausgleichs der widerstreitenden Interessen dringend geboten sein (grundlegend: BGH NJW 2003, 1392 [juris Rn.8]).
  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Eigentümer im Hinblick auf die ihm durch § 903 BGB eingeräumten Befugnisse, die Nutzung seines Grundstücks nicht rechtfertigen (ausdrücklich: BGH NJW 2000, 1719 [juris Rn.13]).
  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
    Unter diesem Gesichtspunkt kann eine bestehende Verbindung im Einzelfall unzureichend sein, wenn durch den bestehenden Weg nur ein Teil des Grundstücks ordnungsgemäß benutzt werden kann (BGH NJW 1954, 1321).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11

    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 - juris Tz. 42; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • AG Bergisch Gladbach, 17.05.2013 - 63 C 298/12

    Unterlassunganspruch des Eigentümers hinsichtlich der Benutzung eines

    Denn die bloße Befriedigung des Interesses des Eigentümers, mit dem Fahrzeug möglichst nahe an sein Haus zu gelangen, ist zur ordnungsmäßigen Benutzung des Grundstücks nicht notwendig (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042; OLG Hamm, Urt. v. 31.5.2007 - Az. 5 U 21/07 - BeckRS 2007, 15777).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - 7 D 96/06

    Anfechtung eines Bebauungsplans wegen dadurch eintretender Überplanung von im

    Demgemäß habe das OLG Hamm durch Urteil vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 - einen Anspruch von Anliegern der M. F1.

    und des T2.----wegs überhaupt als öffentliche Wegeflächen zu qualifizieren sind, wie das OLG Hamm in seinem Urteil vom 31. Mai 2007 - 5 U 21/07 - offensichtlich meint.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht