Rechtsprechung
OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 Ss OWi 401/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Burhoff online
StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Fahrlässigkeit - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung i.S. des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- verkehrsrechtsforum.de
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 116 % innerorts ist keine fahrlässige Geschwindigkeitsübertretung mehr.
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 116 % innerorts - Fahrlässigkeit?
- Judicialis
StVO § 41 Abs. 2; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; StPO § 349 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 116 % innerorts - fahrlässige Begehung
- rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de
Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - vorsätzliches Handeln
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 116 % innerorts - Fahrlässigkeit?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht immer fahrlässig
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht immer fahrlässig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Verfahrensgang
- AG Witten - 18 OWi 530 Js 1263/05
- OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 Ss OWi 401/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 263
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RBs 91/16
28 km/h innerorts zu schnell - vorsätzliche Ordnungswidrigkeit!
Es ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten wird (KG Berlin, Beschl. v. 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, 3 Ws (B) 19/15 - 162 Ss 4/15 -, Rn. 5 - juris m.w.N.; vgl. auch: OLG Hamm NZV 2007, 263 und Krenberger jurisPR-VerkR 15/2015 Anm. 3). - OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
Bußgeldverfahren: Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei …
Bei einer innerorts erfolgten relativen Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 100 % in einer Tempo-30-Zone ist gegen die Annahme vorsätzlichen Handelns nichts zu erinnern, sofern - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 2 Ss OWi 401/06, NZV 2007, 263; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Februar 2011, Ss (OWiZ) 225/10, DAR 2011, 406 und Beschluss vom 13. Mai 2015, 1 Ss (OWiZ) 85/13, juris ). - AG Essen, 28.05.2020 - 42 OWi 21/20 Auch wenn die Geschwindigkeit hier um 143% überschritten war und dies ein sehr starkes Indiz für vorsätzliches Handeln begründet (vgl. nur OLG Hamm. Beschluss vom 31.07.2006, NZV 2007, 263) konnte nicht festgestellt werden, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte.