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   OLG Jena, 01.10.2007 - 7 W 474/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6059
OLG Jena, 01.10.2007 - 7 W 474/07 (https://dejure.org/2007,6059)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.10.2007 - 7 W 474/07 (https://dejure.org/2007,6059)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 7 W 474/07 (https://dejure.org/2007,6059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 2042 Abs. 2, 758 BGB
    Erbauseinandersetzungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Erbschaftsanspruchs gegen einen Miterben als Voraussetzung für eine Verjährung eines Erbauseinandersetzungsanspruchs; Anwendung des Bürgerlichen Rechts der DDR als Folge eines Erbfalleintritts im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.1976; Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BGB § 758; ; BGB § 2042 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 (a.F.); BGB § 758; BGB § 2042 Abs. 2
    Zur Durchsetzbarkeit eines Erbauseinandersetzungsanspruchs bei Besitz der Erbschaft durch Miterben - Verjährung des Erbschaftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus OLG Jena, 01.10.2007 - 7 W 474/07
    Soweit danach Auskunftsansprüche der Antragstellerin gegen den Antragsgegner als Miterbe oder als vormaliger Besitzer eines unrichtigen Erbscheins nach §§ 242, 666, 681, 2027, 2362 Abs. 2 BGB überhaupt bestanden, lief bezüglich dieser Ansprüche seit dem Erball 1970 die 30jährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. (BGH, NJW 2007, 2174; Sarres, ZEV 1998, 298, 300; ZEV 2002, 96).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

    Auszug aus OLG Jena, 01.10.2007 - 7 W 474/07
    Eine auf sie bezogene Teilauseinadersetzung kann sie dabei ebenfalls nicht geltend machen (BGH, NJW 1985, 51).
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