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   OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15328
OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09 (https://dejure.org/2009,15328)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.12.2009 - 1 Ws 445/09 (https://dejure.org/2009,15328)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 1 Ws 445/09 (https://dejure.org/2009,15328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Herkunftsangabe muss bei Unklarheit einen klärenden Zusatz haben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Kennzeichnung mit der den Gebietsnamen enthaltenden Marke "Lausitzer Früchte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Kennzeichnung mit der den Gebietsnamen enthaltenden Marke ["Lausitzer Früchte"]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 126, 127, 151 MarkenG
    Bei inkorrekter geografischer Herkunftsangabe ist ein klärender Zusatz erforderlich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverstoß bei irreführender Werbung mit "Lausitzer Früchten"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Falsche Herkunftsangabe benötigt regelmäßig erklärenden Zusatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Auszug aus OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09
    Es bleibt vielmehr auch in solchen Fällen der Beurteilung des Einzelfalls vorbehalten, ob die Verwendung dieser Bezeichnung eine Irreführung einschließt (BGH, Urteil v. 02.07.1998, Az.: I ZR 55/96, bei juris).

    Die Rechtsstellung regionaler Wettbewerber wird hierdurch lediglich dahin eingeschränkt, dass eine Verwendung der Herkunftsangabe als Unternehmenshinweis dem besseren Schutz des Markeninhabers weichen muss (BGH, Urteil v. 02.07.1998, Az.: I ZR 55/96, bei juris).

    Entsprechender Feststellungen bedarf es nur, wenn für eine solche qualifizierte geografische Herkunftsangabe der Schutz des § 127 Abs. 2 MarkenG beansprucht wird (BGH, Urteil v. 02.07.1998, Az.: I ZR 55/96, bei juris).

    Allerdings steht auch das aus § 127 Abs. 1 MarkenG hergeleitete Verbot unter dem Vorbehalt seiner Verhältnismäßigkeit (BGH, Urteil v. 02.07.1998, Az.: I ZR 55/96, bei juris, m.w.N.).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Auszug aus OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09
    Dies ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2009, Az.: C-478/07.

    Dies ergibt sich aus der von der Betroffenen für diese Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 08.09.2009, Az.: C-478/07, bei juris) gerade nicht.

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09
    Diese Annahme liegt umso näher, wenn die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (BGH, Urteil vom 10.08.2000, Az.: I ZR 126/98, bei juris Rn. 29).Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bereits das Amtsgericht Erfurt bei der Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Bezeichnung "Lausitzer Frucht" rechtsfehlerfrei ausgegangen.
  • OLG Hamburg, 14.07.2005 - 2 Ws 130/05

    Markenrechtliche Ordnungswidrigkeit: Schutz geographischer Herkunftsangaben;

    Auszug aus OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09
    Dabei kommt es darauf an, ob die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft des Produkts hervorruft, wobei auf die berechtigten Erwartungen eines verständigen Verbrauchers abzustellen ist (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 14.07.2005, Az.: 2 Ws 130/05, m.w.N., bei juris).
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