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   OLG Jena, 02.01.2006 - 9 Verg 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27149
OLG Jena, 02.01.2006 - 9 Verg 10/05 (https://dejure.org/2006,27149)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.01.2006 - 9 Verg 10/05 (https://dejure.org/2006,27149)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Januar 2006 - 9 Verg 10/05 (https://dejure.org/2006,27149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf der Grundlage eines eigenen mangelhaften Angebots gestellter Nachprüfungsantrag; Antrag zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bis zur Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 522
  • ZfBR 2007, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 478/07

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Schadensersatzanspruch eines Bieters nach der

    Die Ausschreibungsbedingungen sind vom objektiven Empfängerhorizont am Maßstab eines verständigen, mit den Beschaffungen der jeweiligen Art vertrauten Bieters auszulegen (Thüringer OLG Vergabesenat, Beschluss vom 02.01.2006, 9 Verg 10/05, zitiert nach juris, Rd. 25;OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2005, VII-Verg 71/04; OLG Koblenz NZBau 2001, 633).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - Verg 87/11

    Anforderungen an die Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

    In der Versicherungsbranche ist es allgemein üblich, dass potentiellen Versicherungsnehmern Sachversicherungen mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten werden (zu den Besonderheiten des Versicherungsmarktes s. auch OLG Celle, VergabeR 2004, 397; OLG Jena VergabeR 2006, 522).
  • VK Münster, 23.09.2011 - VK 11/11

    Festsetzung der Inventarsummen

    Diesbezüglich haben das OLG Celle, 18.12.2003, 13 Verg 22/03, aber auch das OLG Jena, 2.1.2006, 9 Verg 10/05 es zugelassen, dass eine Vergabestelle den Bietern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Terrorgefahr miteinzubeziehen oder diese auch auszuschließen.
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