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   OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03   

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https://dejure.org/2003,6034
OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03 (https://dejure.org/2003,6034)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.06.2003 - 6 W 149/03 (https://dejure.org/2003,6034)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 6 W 149/03 (https://dejure.org/2003,6034)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; WEG § 43; WEG § 50; WEG § 46 Abs. 1
    Auswirkungen der Verweisung eines Rechtsstreits vom Wohnungseigentumsgericht an das Prozessgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisung in einem FGG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Rechtfertigen die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit, einen Zuständigkeitsstreit wie einen Rechtswegstreit zu behandeln; müssen auch die der Vereinfachung und Beschleunigung dienenden Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 1995, 2851).

    Die Unterschiede zwischen den Verfahren der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit rechtfertigen zwar, einen Zuständigkeitsstreit wie einen Rechtswegstreit zu behandeln; folglich müssen auch die der Vereinfachung und Beschleunigung dienenden Vorschriften der §§ 17a Abs. 3 bis 5, 17b GVG ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 1995, 2851).

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

    Die in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG durch das Landgericht beschlossene Verweisung an das Prozessgericht hat den Charakter einer abschließenden Entscheidung der Sache in der gewählten Verfahrensart der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1431 ff.; NJW-RR 1996, 334), so dass der nur für Hauptsacheentscheidungen geltende § 45 Abs. 1 WEG anzuwenden ist.

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00

    Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Während bei Anwendung dieser Vorschrift die Entscheidung über die Tragung der bisher entstandenen erstinstanzlichen Kosten dem Prozessgericht überlassen werden muss, kann über die durch die unzulässige Anrufung des Gerichts für Wohnungseigentumssachen entstandenen Kosten der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde bereits durch das Rechtsbeschwerdegericht entschieden werden (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 50 Rz. 3; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; FGPrax 2000, 144).
  • OLG Zweibrücken, 28.11.2001 - 3 W 197/01

    Wohnungseigentum: Zuständigkeit für die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts-

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Danach werden die im Verfahren vor dem angegangenen Gericht erwachsenen Kosten, nicht aber die Kosten der Rechtsmittelverfahren, als Teil der Kosten behandelt, die bei dem aufnehmenden Gericht anfallen (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 56).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Während bei Anwendung dieser Vorschrift die Entscheidung über die Tragung der bisher entstandenen erstinstanzlichen Kosten dem Prozessgericht überlassen werden muss, kann über die durch die unzulässige Anrufung des Gerichts für Wohnungseigentumssachen entstandenen Kosten der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde bereits durch das Rechtsbeschwerdegericht entschieden werden (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 50 Rz. 3; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; FGPrax 2000, 144).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Amtsgericht - stillschweigend oder ausdrücklich - seine Zuständigkeit bejaht hätte, ohne dass dies von den Beteiligten zuvor gerügt worden wäre (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BayObLG …
  • KG, 25.08.1993 - 24 W 3788/93
    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Aber die ergänzende Anwendung des § 17a GVG führt nicht zu einer Verkürzung des Rechtswegs (KG OLGZ 1994, 279).
  • OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95

    Bindung an Rechtswegentscheidung

    Auszug aus OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03
    Diese Vorschrift ist auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln MDR 1996, 144).
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