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   OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08   

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https://dejure.org/2008,40930
OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,40930)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,40930)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. März 2008 - 1 Ws 4/08 (https://dejure.org/2008,40930)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Ws 300/02

    Öffentliche Zustellung einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    Im Nachhinein unzulässig und damit unwirksam wird eine ordnungsgemäß angeordnete und damit wirksame öffentliche Zustellung nur dann, wenn dem Gericht zu einem Zeitpunkt, zu dem das öffentlich zuzustellende Schriftstück noch gemäß § 40 StPO an der Gerichtstafel angeheftet und die Zweiwochenfrist noch nicht abgelaufen ist, die Anschrift bzw. der Aufenthalt eines Betroffenen schon positiv bekannt ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985).

    (OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 285).

    Dass der Verurteilte, wäre er auf freiem Fuß geblieben, genau dies getan hätte, obwohl er ¿ aufgrund eigenen Verschuldens ¿ vom Erlass des Widerrufsbeschlusses nicht wusste, ist aufgrund der Aktenlage auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167, 168).

  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlasst, dass er sich unauffindbar macht, so dass er ¿ nach wirksamer öffentlicher Zustellung ¿ keine Wiedereinsetzung erhalten kann (BGHSt 26, 127).

    Dies hat im Wege des Nachverfahrens gemäß der ¿ entsprechend anzuwendenden ¿ Vorschrift des § 33a StPO zu erfolgen (BGHSt 26, 127 (130); KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2001 ¿ 5 Ws134/01, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.1988 - 1 Ws 120/88
    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    Die bestehende Möglichkeit, einen Sicherungshaftbefehl zu erlassen, macht den Widerruf der Strafaussetzung und die öffentliche Zustellung des Widerrufsbeschlusses nicht unzulässig (KK Fischer, StPO, 5. Aufl., § 453c, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.1998 ¿ 1 Ws 120/88, NStE Nr. 1 zu § 453c StPO; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.01.1988 ¿ 1 Ws 22-27/88, NStE Nr. 4 zu § 453c StPO; Beschluss des Senats vom 01.03.2005 ¿ 1 Ws 67¿68/05).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.1988 - 1 Ws 22/88
    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    Die bestehende Möglichkeit, einen Sicherungshaftbefehl zu erlassen, macht den Widerruf der Strafaussetzung und die öffentliche Zustellung des Widerrufsbeschlusses nicht unzulässig (KK Fischer, StPO, 5. Aufl., § 453c, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.1998 ¿ 1 Ws 120/88, NStE Nr. 1 zu § 453c StPO; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.01.1988 ¿ 1 Ws 22-27/88, NStE Nr. 4 zu § 453c StPO; Beschluss des Senats vom 01.03.2005 ¿ 1 Ws 67¿68/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    (OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 285).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 3 Ws 204/92
    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
    Im Nachhinein unzulässig und damit unwirksam wird eine ordnungsgemäß angeordnete und damit wirksame öffentliche Zustellung nur dann, wenn dem Gericht zu einem Zeitpunkt, zu dem das öffentlich zuzustellende Schriftstück noch gemäß § 40 StPO an der Gerichtstafel angeheftet und die Zweiwochenfrist noch nicht abgelaufen ist, die Anschrift bzw. der Aufenthalt eines Betroffenen schon positiv bekannt ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 9/08

    Rechtliches Gehör; Nachholung; Widerruf der Strafaussetzung

    Wer selbst die gebotene Anhörung vereitelt und sich ohne Angabe einer neuen Anschrift ins Ausland absetzt, kann sich nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen (OLG Hamm Beschl. v. 31.07.2008 - 3 Ws 271, 272/08 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46, 47; OLG Köln NJW 1963, 875; Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 453 Rdn. 7; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; OLG Thüringen Beschl. v. 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - juris).

    Um dem Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs Genüge zu tragen, ist es aber erforderlich, dass die bisher unterbliebene (mündliche) Anhörung des Verurteilten im Nachverfahren entsprechend § 33a StPO umgehend nachgeholt wird (vgl. BGHSt 27, 127, 130; OLG Hamm Beschl. v. 31.07.2008 - 3 Ws 271, 272/08 - juris; OLG Thüringen Beschl. v. 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - juris), was der Senat dem Landgericht mit diesem Beschluss aufgibt.

  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses

    Dies gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2003 - 2 Ws 285/03 - NStZ-RR 2004, 46 (47); OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 348/09
    Zwar ist eine öffentliche Zustellung nur als "ultima ratio" zulässig (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2005 - 3 Ws 136/05 - Thüringer OLG, Beschluss vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 -' zitiert nach juris; Meyer-Goßner, a.a.O., § 40 Rdnr. 4 m.w.N.).
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