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   OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08   

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OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08 (https://dejure.org/2010,9908)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.03.2010 - Bl U 687/08 (https://dejure.org/2010,9908)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. März 2010 - Bl U 687/08 (https://dejure.org/2010,9908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, 37 Abs. 1 Satz 1 Thür EG
    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Enteignung und vorläufigen Besitzeinweisung zugunsten eines Windparks

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EnWG 2005
    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Enteignung und vorläufigen Besitzeinweisung zugunsten eines Windparks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, 37 Abs. 1 Satz 1 Thür EG
    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08

    Vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren zum Zwecke der Energieversorgung eines

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Ministeriums im Enteignungsverfahren - und damit auch im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - inzident mit zu überprüfen ist (vgl. hierzu neben der zitierten Entscheidung zum früheren Recht schon Büdenbender, Energierecht I, Recht der Energieanlagen, 1999, Rdn. 1853 f.; zum heutigen Recht ebenso OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, ZNER 2008, 248 = juris Rdn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist ein (Stromleitungs-)Vorhaben dann energiewirtschaftlich erforderlich, wenn es eine vorhandene gegenwärtige oder auch in absehbarer Zeit entstehende Versorgungslücke schließen soll oder wenn es der Versorgungssicherheit dient (so - für § 11 Abs. 1 EnWG 1935 und § 12 Abs. 1 EnWG 1998 - BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 = NJW 2003, 230 = juris Rdn. 28; für das heutige Recht ebenso OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, juris Rdn. 7 unter Hinweis auf die gesetzgeberischen Ziele der §§ 1, 11 EnWG).

    Erst recht ist nicht erkennbar, dass ohne die bereits erfolgte Realisierung des Projekts die Sicherheit der Energieversorgung gefährdet gewesen wäre (darauf abstellend etwa schon für eine vorzeitige Besitzeinweisung zugunsten der Errichtung einer 110-kV-Lei­tung BezG Erfurt, Beschluss vom 28.07.1993 - W 1/93 -, LKV 1994, 31; auf die Beseitigung von Kapazitätsengpässen abstellend etwa OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, ZNER 2008, 248 = juris Rdn. 17; ebenso Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 116 Rdn. 5).

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00

    Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung;

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Zur Bedeutung dieser Entscheidung (dort noch auf der Grundlage vergleichbarer früherer Regelungen) und ihrer Überprüfung im nachfolgenden Enteignungsverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 11.07.2002 -(4 C 9.00- (BVerwGE 116, 365 = NJW 2003, 230 = juris Rdn. 26 f.) ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist ein (Stromleitungs-)Vorhaben dann energiewirtschaftlich erforderlich, wenn es eine vorhandene gegenwärtige oder auch in absehbarer Zeit entstehende Versorgungslücke schließen soll oder wenn es der Versorgungssicherheit dient (so - für § 11 Abs. 1 EnWG 1935 und § 12 Abs. 1 EnWG 1998 - BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 = NJW 2003, 230 = juris Rdn. 28; für das heutige Recht ebenso OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, juris Rdn. 7 unter Hinweis auf die gesetzgeberischen Ziele der §§ 1, 11 EnWG).

  • BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73

    Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Dem Enteignungsverfahren verbleibt die Prüfung, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff auf das einzelne Grundstück erfordert (in diesem Sinne zu § 11 EnWG 1935 bereits BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1974 - BVerwG 4 B 73.73 - Buchholz 451.17 EnergG Nr. 7; vgl. auch BVerfGE 66, 248 ).

    Sie ergeht unbeschadet der Rechte Privater und ist ihnen gegenüber nicht unmittelbar rechtsverbindlich (vgl. bereits Se­natsbeschluss vom 28. Mai 1974 a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Den Windenergieanlagen, die in einem Vorbehaltsgebiet errichtet werden (bzw. hier schon errichtet worden sind), kann zwar die mit der Ausweisung von Vorranggebieten an anderen Stellen im Planungsraum möglicherweise verbundene Ausschlusswirkung nicht entgegengehalten werden (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 -, LKV 2008, 321 = ThürVBl. 2008, 41 = BRS 71 Nr. 161 = juris Rdn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1789/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Privatnützige Interessen und die Auswirkungen einer nicht sofortigen Ausführung eines Vorhabens auf diese Interessen sind nur insoweit von Bedeutung, als hierdurch das Wohl der Allgemeinheit berührt wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008 - 20 B 1789/07 -, juris Rdn. 21).
  • VG München, 21.02.2008 - M 24 S 08.497

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Sofortvollzug; sonstiges Vorhaben zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Die pauschale und nicht nähere begründete Auffassung der Vorinstanz, zeitliche Verzögerungen im Hinblick auf das im (seinerzeit geltenden) EEG beschriebene Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf 12, 5 % und bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen, könnten nur durch vorzeitige Besitzeinweisungen vermieden werden (vgl. Urteil, S. 15; ebenso VG München, Beschluss vom 21.02.2008 - M 24 S 08.497 -, juris Rdn. 32), überzeugt nicht.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Will der Gesetzgeber für bestimmte Vorhaben eine Enteignung zugunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen zulassen, muss er im Hinblick auf den von Art. 14 Abs. 3 GG geforderten qualifizierten Enteignungszweck im Einzelnen festlegen, für welche Vorhaben unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke eine Enteignung zulässig sein soll (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 74, 264 = NJW 1987, 1251 = juris Rdn. 53 f. - Boxberg).
  • VGH Bayern, 13.02.2003 - 22 A 97.40029

    Klagen gegen Hochspannungsleitung Bayreuth-Stechendorf abgewiesen

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Etwa anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2) auch nicht aus den sog. Meseberger Beschlüssen der Bundesregierung und den im Gefolge dieser Beschlüsse realisierten Gesetzesvorhaben, die im Übrigen dem streitgegenständlichen Besitzeinweisungsbeschluss zeitlich nachfolgen und deshalb ohnehin unberücksichtigt zu bleiben hätten, wollte man für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung auf den Zeitpunkt des Erlasses des Besitzeinweisungsbeschlusses abstellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Enteignungsbeschlusses vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 13.02.2003 - 22 A 97.40029 -, NVwZ 2003, 1534 = juris).
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 22 CS 08.537

    Einspeisung von Strom, der in Biomasseheizkraftwerken unter Einsatz von Palmöl

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung in seinem Beschluss vom 03.03.2008 - 22 CS 08.537 - (juris) bestätigt und ohne nähere Begründung festgestellt, die Dringlichkeit ergebe sich aus dem in § 8 Abs. 5 EEG (gemeint ist das seinerzeit geltende EEG, das mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft trat) zum Ausdruck kommenden Beschleunigungsinteresse der Allgemeinheit.
  • Drs-Bund, 21.11.2005 - BT-Drs 16/75
    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08
    Auch aus konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Gründen bestehe daher ein besonderes öffentliches Interesse an dem für eine sichere Versorgung notwendigen zeitnahen Ausbau der Hochspannungsnetze (vgl. BT-Drs. 16/75, S. 40 f.).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

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