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   OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15   

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https://dejure.org/2019,8794
OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15 (https://dejure.org/2019,8794)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2 U 696/15 (https://dejure.org/2019,8794)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2 U 696/15 (https://dejure.org/2019,8794)
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  • OLG Oldenburg, 17.02.2000 - 1 U 155/99

    Verwirkung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung eines nachvertraglichen

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann aber auch durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Gesellschaftsvertrag wirksam gebunden werden (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, aaO, S 35 GmbHG, Rn. 46; OLG Oldenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 1 U 155/99 -, Rn. 37, 38, juris).

    Das während der Amtszeit des Geschäftsführers bestehende gesetzliche Wettbewerbsverbot endet deshalb grundsätzlich mit der Beendigung des Amtes, also der Abberufung (OLG Oldenburg), Urteil vom 17. Februar 2000 - 1 U 155/99 -, Rn. 38, juris).

    Der Geschäftsführer bleibt jedenfalls nach Treu und Glauben an das Wettbewerbsverbot gebunden, solange die Gesellschaft aufgrund des nach der Abberufung fortbestehenden Anstellungsverhältnisses das Gehalt des Geschäftsführers fortbezahlt (OLG Oldenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 1 U 155/99 -, Rh. 38, juris).

    Ein weitergehendes Wettbewerbsverbot traf den Beklagten auch nicht auf Grund seiner Organstellung als Geschäftsführer, da das dem Geschäftsführer auch ohne besondere Vereinbarung obliegende Wettbewerbsverbot an die Amtsstellung geknüpft ist (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, aaO, § 35 GmbHG, Rn. 41), das während der Amtszeit des Geschäftsführers bestehende gesetzliche Wettbewerbsverbot grundsätzlich mit der Beendigung des Amtes, also der Abberufung, endet (OLG Oldenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 1 U 155/99 -, Rn. 37, juris) und § 3 des Geschäftsführer-Dienstvertrages auf die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung verweist.

  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vereinbarungen dazu geeignet wären, die Marktverhältnisse spürbar zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08 -, Rn. 21, juris).

    Darüber hinaus entsprechen die zu § 138 BGB entwickelten Beurteilungskriterien denjenigen des § 1 GWB, wobei es dort jedoch einer Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung nicht bedarf (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08 -, Rn. 24, juris).

  • OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14

    Schadensberechnung, Berufungsverfahren, Konkurrenzunternehmen, Verzinsung,

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    lm Rahmen der Schadensberechnung sind ersparte Aufwendungen (nur: Spezialunkosten) abzuziehen (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - Vlll ZR 332/07-, Rn. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 10 U 213/06-, Rn. 10, juris; OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14-, Rn. 28, juris).

    Außerdem sind erfahrungsgemäß auftretende Stornierungen zu berücksichtigen (OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14-, Rn. 38; 39, juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2008 - 17 U 140/07

    Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines ausscheidenden

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Die Klausel weist hier aber dadurch eine hinreichende gegenständliche und räumliche Begrenzung auf, dass sich das Wettbewerbsverbot als Mandantenschutzklausel allein auf die bisherigen Mandanten der Klägerin bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 08. Mai 2000 - ll ZR 308/98 -, Rn. 12 - 14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2008 - l - 17 U 140/07 - ,Rn. 19, juris).

    Es ist anerkannt, dass § 74 Abs. 2 HGB gegenüber Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften nicht gilt; die Gesellschaft soll sich durch Vereinbarungen mit ihrem Geschäftsführer davor bewahren können, dass dieser die in dem Unternehmen erlangten Kenntnisse und Verbindungen zu ihrem Schaden ausnutzt, ohne dass sie dabei den Beschränkungen der starren, auf ganz anders geartete Rechtsverhältnisse zugeschnittenen sozialen Schutzrechte der §§ 74 ff. HGB unterworfen wird (BGH, Urteil vom 04. März 2002 - ll ZR 77/00 -, Rn. 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2008 - l -17 U 140/07 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Die Vereinbarung einer hohen Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung wird eher die Annahme begründen, dass die Vertragspartner eine weitergehende Zusammenfassung verschiedener Handlungen zu einer rechtlichen Einheit gewollt haben (BGH, Urteil vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Eine ausdrückliche Vereinbarung schließt eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung aus (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05 -, Rn. 39, juris).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Es ist zwischen der Pflicht zur Verschwiegenheit und der Pflicht zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 03. Mai 2001 - I ZR 153/99 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 108/96

    Der Abfindungsanspruch eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Als wichtige Gründe kommen sowohl Gründe in der Person des Gesellschafters, in den Verhältnissen der Gesellschaft sowie im Verhalten der Mitgesellschafter in Betracht (OLG Köln, Urteil vom 26. März 1999 - 19 U 108/96 -, Rn. 54, juris; (Lutter/Hommelhoff-Kleindiek, GmbHG, 19. A. g 34 GmbHG, Rn. 71).
  • OLG Frankfurt, 24.11.1992 - 5 U 67/90

    Abwendungspflicht für Nachteile im Rahmen der beruflichen Entfaltung bei einer

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Grundsätzlich haben die Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft während der Organstellung und auch noch nach der Beendigung der Organstellung eine Auskunftspflicht über ihre Geschäftsführung, soweit nur der ausgeschiedene Geschäftsführer über die erforderlichen lnformationen verfügt (Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, aaO, § 35 GmbHG, Rn. 52), dies auch aufgrund der durch den Anstellungsvertrag begründeten Pflichten (OLG Frankfurt, Urteil vom 24. November 1992 - 5 U 67/90 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 10 U 238/93

    Vertragsstrafe und Schadensersatzanspruch bei zu vertretender vorzeitiger

    Auszug aus OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Geltendmachung des weiteren Schadens nach der vertraglichen Vereinbarung ausgeschlossen ist, was sich auch im Wege der Auslegung der vertraglichen Regelung, §§ 133, 157 BGB, ergeben kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 1994 - 10 U 238/93 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 10 U 213/06

    Verstoß von Vertragsstraferegelungen gegen das Transparenzgebot; Höhe des einem

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro

  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 681/09

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen vertragsstrafenbewehrten Wettbewerbsverbots:

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