Rechtsprechung
OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 3 Abs 1 GBO, § 47 Abs 1 Alt 2 GBO, § 47 Abs 2 GBO, § 116 GBO, §§ 116 ff GBO
Grundbuchsache: Eintragung einer Waldgenossenschaft und deren Anteilsberechtigten in Thüringen - notar-drkotz.de
Eintragung Waldgenossenschaft und deren Anteilsberechtigten in Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Gotha, 07.12.2017 - AL-745
- OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18
Papierfundstellen
- NZG 2018, 823
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18
Zudem deutet die Vertretungsregelung (§ 40 Abs. 1 S. 2 und 3 ThürWaldG), in der ausdrücklich von der Vertretung der "Gesamthandsgemeinschaft" - nicht der einzelnen Anteilberechtigten - die Rede ist, eher darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer Gesamthandsgemeinschaft ausgeht, die sich in ihrer Rechtsstellung der juristischen Person annähert und der deshalb Teilrechtsfähigkeit in entsprechender Anwendung der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341; BGHZ 179, 102) zukommt. - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18
Zudem deutet die Vertretungsregelung (§ 40 Abs. 1 S. 2 und 3 ThürWaldG), in der ausdrücklich von der Vertretung der "Gesamthandsgemeinschaft" - nicht der einzelnen Anteilberechtigten - die Rede ist, eher darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer Gesamthandsgemeinschaft ausgeht, die sich in ihrer Rechtsstellung der juristischen Person annähert und der deshalb Teilrechtsfähigkeit in entsprechender Anwendung der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341; BGHZ 179, 102) zukommt. - OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 21/12
Grundbuchverfahren: Eintragung einer Gehöferschaft
Auszug aus OLG Jena, 04.04.2018 - 3 W 17/18
Der Senat hält es in Übereinstimmung mit der Auffassung der Beteiligten zu 1 für gerechtfertigt, die Regelung des § 47 Abs. 2 GBO auf die Eintragung der Gesamthandsgemeinschaft der Anteilberechtigten entsprechend anzuwenden und ihr insoweit Teilrechtsfähigkeit zuzubilligen (vgl. hierzu OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 164 f.).