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OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 24 km/h ; Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Anfechtungsvoraussetzungen hinsichtlich der Entscheidung, durch die das Ablehnungsgesuch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen - Nichterscheinen im Fortsetzungstermin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera, 26.08.2002 - 250 Js 12253/02
- OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 212 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- AG Reutlingen, 14.08.2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20
Verwerfung, Einspruch, Ausbleiben des Betroffenen, Weigerung, Maske zu tragen, …
Ein Betroffener bleibt im Sinne von § 74 Abs. 2 OWiG aus, wenn er - wie hier - zu Beginn der Hauptverhandlung nicht anwesend ist (OLG Jena VRS 105, 137, 142). - OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des …
Dass der Betroffene vorliegend Entschuldigungsgründe vorgebracht hat, ergibt sich aus der formgerecht unter Schilderung der besonderen Verfahrenslage erhobenen Rüge formellen Rechts (zu den Darlegungserfordernissen vgl. KG, Beschluss vom 07.05.2001, 2 Ss 243/00), welcher u.a. zu entnehmen ist, dass der Verteidiger wegen einer bestehenden Terminskollision beim Arbeitsgericht Mayen um Verlegung der kurzfristig vom Amtsgericht Baden-Baden anberaumten Fortsetzungsverhandlung ersucht und hierfür sogar Alternativtermine angeboten hatte (vgl. OLG Jena VRS 105, 137). - KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14
Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG auch dann verworfen werden kann, wenn der Betroffene zu dem zunächst anberaumten Termin erschienen war, dann aber bei dem Folgetermin ausbleibt (vgl. OLG Hamm Prozessrecht aktiv 2004, 212 [Volltext bei juris]); das gilt auch dann, wenn der Fortsetzungstermin wenige Stunden nach dem ersten Termin stattfindet (vgl. Thüringer OLG VRS 105, 137). - KG, 10.08.2007 - 3 Ws (B) 421/07
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung …
Soweit ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 1 OWiG wegen unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen in Betracht kam, hätte dies zwar auch in einem Fortsetzungstermin ergehen können (vgl. Thüringisches OLG VRS 105, 137 ff.; OLG Köln VRS 80, 215 ff.; KG Beschluss vom 6. Juli 1998 - 3 Ws (B) 324/98 -). - OLG Köln, 16.02.2005 - 8 Ss OWi 37/05 Da das Verwerfungsurteil als reines Prozessurteil keine Feststellungen materiellrechtlicher Art enthält, eröffnet sie lediglich die Möglichkeit zur Überprüfung auf fehlende Verfahrenshindernisse und das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (vgl. etwa OLG Hamm VRS 105, 143 [144] = NZV 2003, 348 = NZV 2003, 396 = zfs 2004, 383; OLG Jena VRS 105, 137 [142]; KG VRS 102, 467 [469] = NZV 2002, 421 [422]; OLG NStZ-RR 2004, 373 [374]; st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 28.01.1986 - Ss 826/85 = VRS 70, 458 = VM 1986, S. 52 = JMBl NW 1986, 226; SenE v. 21.12.2001 - Ss 507/01 B - = VRS 102, 112 [113] = DAR 2002, 178 f. = NZV 2002, 241; SenE v. 14.01.2003 - Ss 414/02 B -;.