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   OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21   

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https://dejure.org/2022,44337
OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21 (https://dejure.org/2022,44337)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.04.2022 - 7 U 1262/21 (https://dejure.org/2022,44337)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. April 2022 - 7 U 1262/21 (https://dejure.org/2022,44337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einer GmbH wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ihrer alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführerin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
    Eine andere Betrachtungsweise würde an der wirtschaftlichen Wirklichkeit vorbeigehen und den Schädiger auf dem Wege über formale Gegebenheiten ungerechtfertigt entlasten (BGH, Urteil vom 08. Februar 1977 - VI ZR 249/74 -, NJW 1977, 1283 , beck-online; OLG München, a.a.O., Rn. 34, juris m.w.N.).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
    Denn insofern handelt es sich lediglich um eine Umschichtung des Vermögens der Alleingesellschafterin: die ihr als alleiniger Inhaberin der Gesellschaft zustehenden Jahresgewinne und der Wert des Gesellschaftsanteils (100 Prozent) werden zu einem Teil als Einkommenszuwachs rechtlich ausgestaltet, tatsächlich aber lediglich so bezeichnet (OLG München, Urteil vom 15. September 2017 - 10 U 739/16 -, Rn. 33, juris).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
    Dagegen hätte die Rechtsauffassung der Klägerin zur Folge, dass sie - ohne irgendeinen tatsächlichen und bezifferbaren Schaden - die abstrakte Vergütung der Arbeitskraft ihrer Alleingesellschafterin ersetzt verlangen könnte und damit bereits der Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft als solcher einen Schaden begründen würde; dies hat der BGH jedoch bis heute ausdrücklich abgelehnt (BGH, Urteil vom 05. Mai 1970 - VI ZR 212/68 -, NJW 1970, 1411 , beck-online; OLG München, a.a.O., Rn. 35, juris).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
    Es wird insoweit auf die Rechtsprechung des BGH verwiesen, wonach der GmbH-Geschäftsführer aufgrund dem seiner Organstellung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist und damit auch keine Ansprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz geltend machen kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52 -, NJW 1953, 1465 , beck-online; vgl. Staudinger/Reinhard/Fischinger BGB § 611 Rn. 334; Schmitt EFZG/Schmitt/Küfner-Schmitt, 8. Aufl. 2018, EFZG § 1 Rn. 23; BeckOK ArbR/Ricken, 63. Ed. 1.3.2022, EFZG § 1 Rn. 1).
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