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   OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17   

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https://dejure.org/2017,33091
OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17 (https://dejure.org/2017,33091)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.05.2017 - 1 UF 152/17 (https://dejure.org/2017,33091)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 1 UF 152/17 (https://dejure.org/2017,33091)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 40 Abs. 2 IntFamRVG, Artikel 3 HKÜ, Artikel 13 Abs. 1 lit.b HKÜ
    Berücksichtigung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung bei der Entscheidung über einen Rückgabeantrag,...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens eines Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ

  • Justiz Thüringen

    Art 3 KiEntfÜbk Haag, Art 13 Abs 1 Buchst b KiEntfÜbk Haag
    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung einer Sorgerechtsentscheidung im Herkunftsstaat bei der Entscheidung über die Rückgabe des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung bei der Entscheidung über einen Rückgabeantrag

  • rechtsportal.de

    Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens eines Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 40 Abs. 2 IntFamRVG, Artikel 3 HKÜ, Artikel 13 Abs. 1 lit.b HKÜ
    Berücksichtigung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung bei der Entscheidung über einen Rückgabeantrag,...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17
    Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG genüge getan (FamRZ 2015, 919-920).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2015 - 17 UF 44/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung einer ausländischen

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17
    Denn der Kindesvater hat nicht nur eine abgeänderte vorläufige Sorgerechtsregelung erwirkt, die für sich genommen die Widerrechtlichkeit im Sinne des Artikel 3 HKÜ noch nicht beseitigen könnte, so dass zu prüfen wäre, ob die neue Sorgerechtsregelung einer Rückführung des Kindes im Hinblick auf Artikel 13 Abs. 1 lit. b HKÜ entgegenstehen würde (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.03.2015, Az.: 17 UF 44/15).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17
    An einer solchen Ursächlichkeit fehlt es in denjenigen Fällen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf; dies ist bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig der Fall (z.B. BGH, Beschluss v. 18.12.2013, Az.: XII ZB 38/13, m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2017 - 1 UF 152/17
    Nur für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der BGH entschieden, dass grundsätzlich auch ein Rechtsanwalt auf die Richtigkeit einer durch das Gericht erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen darf (BGH, Beschluss v. 13.06.2012, Az.: XII ZB 592/11).
  • OLG Naumburg, 28.09.2021 - 8 UF 119/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführungshindernis für minderjährige Kinder

    Ein solches Hin- und Herverbringen der beiden Kinder bedeutet eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindeswohls, die auch mit dem Sinn und Zweck des HKÜ, entführte Kinder umgehend in ihren Herkunftsstaat zurückzubringen, um den dortigen Gerichten eine Entscheidung über das Sorgerecht zu ermöglichen, nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2014, 2 UF 266/14, Rn. 57; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2015, 17 UF 44/15, Rn. 39 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Mai 2017, 1 UF 152/17, Rn. 28, 29; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2020, 1 UF 63/20, Rn. 8; alles zitiert nach juris).

    Vielmehr genügt für die Annahme einer unzumutbaren Lage nach Artikel 13 Abs. 1 lit. b HKÜ, eine im Herkunftsland getroffene, gegenwärtig wirksame Sorgerechtsregelung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2015, 17 UF 44/15, Rn. 39 - 45; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Mai 2017, 1 UF 152/17, Rn. 29; alles zitiert nach juris), wovon hier auszugehen ist, da das polnische Rechtsmittelgericht die Entscheidung vom 1. Juni 2021 bisher weder aufgehoben noch abgeändert hat.

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