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   OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04   

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https://dejure.org/2005,13046
OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04 (https://dejure.org/2005,13046)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.08.2005 - 1 UF 519/04 (https://dejure.org/2005,13046)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. August 2005 - 1 UF 519/04 (https://dejure.org/2005,13046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzug zwischen einem konstitutiven und einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis in einer notariellen Ehescheidungsfolgenvereinbarung; Möglichkeit der Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Hinweis auf einen lediglich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur eines Schuldanerkenntnisses in einer notariellen Ehescheidungsfolgenvereinbarung; Rückforderung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    §§ 780, 812, 1378 BGB
    Abgrenzung von konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis in notarieller Ehescheidungsfolgenvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04
    Ein Schuldanerkenntnis, dem kein Sachverhalt zugrunde liegt, der überhaupt geeignet ist, den anerkannten Anspruch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen, und einen Streit oder überhaupt eine (subjektive) Ungewissheit der Parteien über das Bestehen der Schuld auszulösen, schafft ein neues Schuldverhältnis (BGH, NJW 1980, 1158).

    Da Sinn und Zweck des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses gerade darin besteht, das Schuldverhältnis insgesamt dem Streit und der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und es endgültig festzulegen (BGH, NJW 1980, 1158) schließt es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Schuldner bei seiner Abgabe kannte oder mit denen er zumindest rechnen musste (Palandt, aaO., § 781, Rdnr. 4).

  • BGH, 08.02.1995 - XII ZR 24/94

    Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04
    Die Ausgleichsforderung verjährt gemäß § 1378 Abs. 4 S. 1 BGB in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der ausgleichsberechtigte Ehegatte erfährt, dass der Güterstand beendet ist (BGH, FamRZ 1995, 797 ).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04
    Kennen können oder Kennen müssen reicht nicht aus (BGH, FamRZ 1997, 804 f.).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04
    Von einem selbständigen Schuldversprechen kann erst dann gesprochen werden, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, das heißt, von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, NJW-RR 1995, 1391 ).
  • OLG Bamberg, 22.03.1990 - 2 UF 259/89
    Auszug aus OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04
    Es kann sich um ein abstraktes, vom ursprünglichen Schuldgrund losgelöstes Schuldversprechen (§ 780 BGB ) oder Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB ), um ein im Gesetz nicht geregeltes sogenanntes deklaratorisches (kausales) Schuldanerkenntnis oder um ein nicht rechtsgeschäftliches Schuldbekenntnis bzw. eine schlichte Bestätigungserklärung handeln (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1990, 762 ).
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