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   OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05   

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https://dejure.org/2005,16346
OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,16346)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.01.2005 - 1 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,16346)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 1 Ws 4/05 (https://dejure.org/2005,16346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Entschädigung und Erstattung von entstandenen Rechtsanwaltsgebühren; Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
    Dem Landgericht Gera ist darin zu folgen, dass es sich bei der Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände um eine entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme i.S.d. § 2 Abs. 1 StrEG handeln kann (siehe nur BGHZ 72, 302, 303 ff.), weil sich die Herausgabe als eine Auswirkung des Vollzuges der Beschlagnahme, also einer Strafverfolgungsmaßnahme i.S.d. § 2 StrEG , darstellt und mit der Durchführung der Beschlagnahme in untrennbarem Zusammenhang steht.

    Sofern Fehler der Ermittlungsbehörden bei der Rückgabe beschlagnahmter oder sichergestellter Gegenstände Amtshaftungsansprüche oder Ersatzansprüche aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung auslösen, treten sie neben etwa bestehende Ansprüche aus verschuldensunabhängiger Staatshaftung nach § 2 StrEG (siehe BGHZ 72, 302, 306).

  • OLG Bamberg, 04.11.1988 - Ws 545/88
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
    Die tatsächliche Entstehung ist vielmehr Gegenstand des Betragsverfahrens nach §§ 10, 13 StrEG (siehe BGHZ 103, 113, 115; OLG Bamberg, NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG , Rn. 1 a.E.).

    Es ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Umgangs mit den Ressourcen der Rechtspflege nicht zu rechtfertigen und dient auch nicht den Interessen des Anspruchsstellers, die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festzustellen und damit den Weg in das Betragsverfahren vor der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls auch noch vor den Zivilgerichten zu eröffnen, wenn von vornherein klar zu Tage liegt, dass dem Antragsteller kein Schaden entstanden ist und er deshalb keinesfalls eine Entschädigung beanspruchen kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 80, 81; NJW 1999, 2830, 2831; D. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 5. Aufl., § 8 , Rn. 6; a.M. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1 a.E.).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
    Es ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Umgangs mit den Ressourcen der Rechtspflege nicht zu rechtfertigen und dient auch nicht den Interessen des Anspruchsstellers, die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festzustellen und damit den Weg in das Betragsverfahren vor der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls auch noch vor den Zivilgerichten zu eröffnen, wenn von vornherein klar zu Tage liegt, dass dem Antragsteller kein Schaden entstanden ist und er deshalb keinesfalls eine Entschädigung beanspruchen kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 80, 81; NJW 1999, 2830, 2831; D. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 5. Aufl., § 8 , Rn. 6; a.M. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1 a.E.).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
    Die tatsächliche Entstehung ist vielmehr Gegenstand des Betragsverfahrens nach §§ 10, 13 StrEG (siehe BGHZ 103, 113, 115; OLG Bamberg, NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG , Rn. 1 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1986 - 1 Ws 414/86
    Auszug aus OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
    Es ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Umgangs mit den Ressourcen der Rechtspflege nicht zu rechtfertigen und dient auch nicht den Interessen des Anspruchsstellers, die Entschädigungspflicht dem Grunde nach festzustellen und damit den Weg in das Betragsverfahren vor der Strafverfolgungsbehörde und gegebenenfalls auch noch vor den Zivilgerichten zu eröffnen, wenn von vornherein klar zu Tage liegt, dass dem Antragsteller kein Schaden entstanden ist und er deshalb keinesfalls eine Entschädigung beanspruchen kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 80, 81; NJW 1999, 2830, 2831; D. Meyer, Strafrechtsentschädigung, 5. Aufl., § 8 , Rn. 6; a.M. OLG Bamberg NStZ 1989, 185 ; Meyer/Goßner, StPO , 47. Aufl., § 8 StrEG Rn. 1 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Grenzen der Entscheidungsbefugnis

    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 3 Ws 346/05

    D (A), Untersuchungshaft, Haftentschädigung, Ausweisung, Beurteilungszeitpunkt,

    Unbeschadet der Tatsache, dass das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren und die in diesem Zusammenhang angeordneten Strafverfolgungsmaßnahmen einschließlich der Untersuchungshaft durch die Wiedereinreise des Beschwerdeführers in das Bundesgebiet ausgelöst wurden, sind die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht erfüllt, weil die Haftanordnung mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts nicht hätte ergehen dürfen und diese dem Beschwerdeführer somit nicht zugerechnet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 148; OLG Jena NStZ-RR 2005, 125, 126; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 5 StrEG Rdnr. 7 m. w. N.).
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