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   OLG Jena, 07.03.2014 - 1 W 83/14   

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https://dejure.org/2014,12434
OLG Jena, 07.03.2014 - 1 W 83/14 (https://dejure.org/2014,12434)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.03.2014 - 1 W 83/14 (https://dejure.org/2014,12434)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. März 2014 - 1 W 83/14 (https://dejure.org/2014,12434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 36, 40, 44 GKG KV Nr. 1210 GKG
    Berechnung von Gerichtsgebühren bei Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert der Gerichtsgebühren bei einem Stufenantrag und Erledigung der Zahlungsstufe durch Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 36; GKG § 40; GKG § 44; GKG KV Nr. 1210
    Gegenstandswert der Gerichtsgebühren bei einem Stufenantrag und Erledigung der Zahlungsstufe durch Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2003 - 16 WF 5/03

    Gerichtsgebührenermäßigung: "Sonstiges Urteil" vor Abschluss eines

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2014 - 1 W 83/14
    Dem Vergleich ging nämlich ein Teilurteil über den Auskunftsanspruch voraus (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1663).

    Da gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt der Einreichung der Klage maßgeblich ist und die dreifache Verfahrensgebühr nach KV Nr. 1210 das gesamte Verfahren abdecken soll, ist für den Ansatz eines gesonderten Wertes für das Teilurteil über den Auskunftsantrag kein Raum (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1663).

  • OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Die Gerichtsgebühr ist demgegenüber nach dem vollen für den Leistungsantrag anzusetzenden Streitwert (§ 44 GKG) zu bemessen; das Anerkenntnis auf den ersten beiden Stufen führte nicht zu einer Reduktion gemäß Nr. 1211 KV GKG, weil dies eine Beendigung des gesamten Verfahrens erfordert hätte, die hier aber nicht vorliegt (BeckOK KostR / Stix, 24. Aufl. 2018, GKG KV 1211 Rn. 8; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.03.2014 - 1 W 83/14, juris).
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