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OLG Jena, 07.06.1998 - 1 UF 485/98 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
FGG §§ 12, 53 b; VAHRG § 11
Versorgungsausgleich, Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlzeiten der Parteien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich; Fehlzeit; Versicherungszeit; Mitwirkungspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 12, § 53b; VAHRG § 11
Versorgungsausgleich; Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlzeiten der Parteien
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
FGG §§ 12, 53 b; VAHRG § 11
Versorgungsausgleich, Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlzeiten der Parteien
Verfahrensgang
- OLG Jena, 07.06.1998 - 1 UF 485/98
- AG Rudolstadt, 24.11.1998 - F 52/97
- OLG Jena, 07.06.1999 - UF 485/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche …
Auszug aus OLG Jena, 07.06.1998 - 1 UF 485/98
Das Gericht braucht zwar nicht allen denkbaren Möglichkeiten nachzugehen, sondern darf die Ermittlungen einstellen, wenn ihre Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten läßt (BayObLG, FamRZ 1990, 1162 [1163]).