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   OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,17958
OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06 (1) (https://dejure.org/2006,17958)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.12.2006 - 4 U 101/06 (1) (https://dejure.org/2006,17958)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 4 U 101/06 (1) (https://dejure.org/2006,17958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 321 a, 344, 591 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO
    Unstatthafte Gehörsrüge bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Gehörsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Fall alternativ gegebener Rechtsbehelfe; Eröffnung eines anderen Rechtsbehelfs in Form der Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtkenntnisnahme des Kerns eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; ZPO § 344; ; ZPO § 591; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; ZPO § 344; ZPO § 591; EGZPO § 26 Nr. 8
    Unstatthafte Gehörsrüge bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
    Es ist aber anerkannt, dass die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann zuzulassen ist, wenn das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sich ersichtlich damit nicht auseinandergesetzt und damit den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (massiv) verletzt hat (vgl. z.B. BGHZ 154, 288 = BGH Report 2003, 686 mit Anm. Schultz in MDR 2003, 822; BVerfGE 47, 182; BVerfGE 86, 133, sämtlichst zit. nach OLG Ffm. aaO S. 647).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
    Es ist aber anerkannt, dass die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann zuzulassen ist, wenn das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sich ersichtlich damit nicht auseinandergesetzt und damit den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (massiv) verletzt hat (vgl. z.B. BGHZ 154, 288 = BGH Report 2003, 686 mit Anm. Schultz in MDR 2003, 822; BVerfGE 47, 182; BVerfGE 86, 133, sämtlichst zit. nach OLG Ffm. aaO S. 647).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
    Der außerordentliche Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft, wenn das an sich einschlägige Rechtsmittel bzw. - in einem weiteren Sinn - ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil nicht zulässig ist (ebenso OLG Frankfurt/M., OLGR 2006, 646; ähnlich BGH MDR 2004, 527, 528).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
    Es ist aber anerkannt, dass die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann zuzulassen ist, wenn das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sich ersichtlich damit nicht auseinandergesetzt und damit den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (massiv) verletzt hat (vgl. z.B. BGHZ 154, 288 = BGH Report 2003, 686 mit Anm. Schultz in MDR 2003, 822; BVerfGE 47, 182; BVerfGE 86, 133, sämtlichst zit. nach OLG Ffm. aaO S. 647).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02

    Berufungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt des Urteilstatbestands;

    Auszug aus OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
    Der außerordentliche Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft, wenn das an sich einschlägige Rechtsmittel bzw. - in einem weiteren Sinn - ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil nicht zulässig ist (ebenso OLG Frankfurt/M., OLGR 2006, 646; ähnlich BGH MDR 2004, 527, 528).
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