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   OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16   

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https://dejure.org/2016,26556
OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16 (https://dejure.org/2016,26556)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16 (https://dejure.org/2016,26556)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16 (https://dejure.org/2016,26556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 53 StGB, § 54 StGB, § 55 StGB, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 460 StPO
    Revision in Strafsachen: Folgen der Überschreitung der Strafgewalt durch das Berufungsgericht bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 18.07.2017 - 1 Ss 32/17

    Drittbereicherungsabsicht bei Täuschung zur Vermeidung eigener Inanspruchnahme;

    Dies gilt auch im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung, also in der hier vorliegenden Fallkonstellation (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139; Meyer-Goßner / Schmitt , StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 9, § 24 GVG Rn. 11).

    Statthaft und angezeigt ist es in einem solchen Fall einer nicht ausreichenden Strafgewalt des Berufungsgerichts aufgrund einer nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erforderlich gewordenen nachträglichen Gesamtstrafenbildung, dass das Berufungsgericht lediglich für die Tat(en) eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe festsetzt, die Gegenstand der Verurteilung durch das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil war(en), und die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in diesem Fall dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, NStZ 1990, 29; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204 [206]; OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139; KK-StPO/ Appl , 7. Aufl. 2013, § 460 Rn. 6; Meyer-Goßner / Schmitt , StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 12, § 460 Rn. 2).

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